Rostock, Wasserwerk
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordwasser.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069 Rostock
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordwasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rostock, Wasserwerk
Los 1 - Baustelleneinrichtung
- Bodenplatte Büro
- Bodenplatte Werkstatt
Los 20 - Aufzug
Los 21 - Blitzschutzanlage
Die jeweiligen Lose 1-3 werden einzeln an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Gesamtergebnis vergeben.
Das Los 1 beinhaltet die Baustelleneinrichtung, die Bodenplatte für das Büro- und Sozialgebäude, sowie das Werkstattgebäude. Das Los 20 beinhaltet den Aufzug. Das Los 21 beinhaltet die Blitzschutzanlage für das Büro- und Sozialgebäude und Werkstattgebäude.
Baustelleneinrichtung und Bodenplatte
Blücherstraße 54 18055 Rostock
Los 1 Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um den Neubau Büro- und Sozialgebäude Nordwasser und parallel Neubau Werkstattgebäude.
Beide Gebäude werden auf demselben Baufeld errichtet. Die Ausführung ist für beide Teilbauvorhaben durch denselben AN vorgesehen. In diesem LV ist daher die Baustelleneinrichtung für beide Maßnahmen gemeinsam ausgeschrieben. Dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen. Alle Leistungen wie z.B. die allgemeine Baustelleneinrichtung (inkl. Krane) oder die Vermessungskosten für Rohbauleistungen sind also in der jeweiligen Position für beide Gebäude zu kalkulieren.
Leistungsgegenstand Los Baustelleinrichtung Leistungsgegenstand ist die Erstellung einer Baustelleinrichtung mit Flächenbefestigung (Schotter), Bauzaun und Zufahrtstoren, Einrichtung der Medien, Baucontainer und WC-Container, gesicherter Tankbereich (Trinkwasserschutzzone), Kranstandorte und anschließender Rückbau der BE.
Leistungsgegenstand Los Bodenplatte Büro- und Sozialgebäude Leistungsgegenstand ist die Ausführung einer 40 cm starken Bodenplatte, teilweise mit Frostschürze, mit Aufzugsgrube und Dämmung unterhalb. Die Bodenplatte liegt auf einem 1 m dickem Kiesbett, ist L-förmig und hat die Abmessungen von ca. 35 x 55 m bei einer Fläche von ca. 950 m².
Leistungsgegenstand Los Bodenplatte Werkstattgebäude Leistungsgegenstand ist die Ausführung einer 30 cm starken Bodenplatte, mit Frostschürze und Dämmung unterhalb. Die Bodenplatte liegt auf einem 1 m dickem Kiesbett, ist rechteckig und hat die Abmessungen von ca. 12 x 50 m bei einer Fläche von ca. 600 m².
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Aufzug
Blücherstraße 54 18055 Rostock
Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um den Neubau Büro- und Sozialgebäude Nordwasser.
Das Büro-/ Sozialgebäude ist als das zukünftige Herzstück des Standortes geplant. Es ist als Eckgebäude konzipiert und bildet den prägenden Auftakt beim Betreten des Zentralstützpunktes. Für 125-150 Mitarbeiter bietet es die notwendigen Umkleiden, Duschen, Sanitäreinrichtungen, Pausen- / Besprechungsräume, Meisterbüros und Wäsche- und Trockenräume. Geplant ist das Gebäude dreigeschossig mit Stahlbetonaußenwänden, Mauerwerks- und Trockenbauinnenwänden, Stahlbetonfiligrandecken, Wärmedämmverbundsystem und einem extensiv begrünten Flachdach. Um die Lage der Innenwände flexibel gestalten zu können, werden die Außenwände in Stahlbeton ausgeführt. Es kann auf aussteifende Innenwände zwischen den Büros und Beratungsräumen verzichtet werden. Die Fenster und Außentüren sowie die Glasfassaden und Brandschutztüren im Innenbereich werden als Aluminium-Glas-Konstruktion ausgeführt. Alle Fenster der Büro- und Beratungsräume erhalten zur Verschattung eine Raffstoreanlage.
Leistungsgegenstand Los Aufzugsanlage Büro- u. Sozialgebäude Leistungsgegenstand ist die Erstellung eines maschinenraumlosen Seilaufzuges mit 3 Haltestellen (übereinander) für Personenbetrieb, behindertengerecht, 630 kg bzw. 8 Personen, reduzierter Schachtkopfhöhe und reduzierter Schachtgrubentiefe. Schachtmaß 1,8 x 2,37; Kabinenmaß 1,1 x 1,4.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Blitzschutzanlage
Blücherstraße 54 18055 Rostock
Leistungsgegenstand Los Blitzschutz / Erdung für das Büro- u. Sozialgebäude Leistungsgegenstand ist die Erstellung der kompletten Blitzschutz- / Erdungsanlage für das gesamte Gebäude inklusive Fundamenterder, Ringerder unterhalb Bodenplatte, Tiefenerder, Festpunkte, Trennstellen, Dokumentation der Durchgangsmessung, der Fangeinrichtung auf dem Flachdach, der Ableitung und Verklemmung etc.. Die Ausführung der Leistungen erfolgt bauablaufbedingt in zeitlichem Abstand von ca. 1 Jahr: 1. Bei Erstellung der Bodenplatte, 2. Nach Rohbaufertigstellung.
Leistungsgegenstand Los Blitzschutz / Erdung für das Werkstattgebäude Leistungsgegenstand ist die Erstellung der kompletten Blitzschutz- / Erdungsanlage für das gesamte Gebäude inklusive Fundamenterder, Ringerder unterhalb Bodenplatte, Tiefenerder, Festpunkte, Trennstellen, Dokumentation der Durchgangsmessung, der Fangeinrichtung auf dem Flachdach, der Ableitung und Verklemmung etc.. Die Ausführung der Leistungen erfolgt bauablaufbedingt in zeitlichem Abstand von ca. 1 Jahr: 1. Bei Erstellung der Bodenplatte, 2. Nach Rohbaufertigstellung.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auskünfte gemäß §§ 123 und 124 GWB,
- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- dass die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes vorliegt,
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Die vorgenannten Auskünfte haben die Bieter in Form einer Eigenerklärung abzugeben.
Die Eigenerklärung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein.
Der Nachweis der Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die jeweils genannten Nachweise und Bescheinigungen nachzufordern.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Weitere Auskünfte - dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse vorliegt,
Die vorgenannten Auskünfte haben die Bieter in Form einer Eigenerklärung abzugeben.
Die Eigenerklärung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die jeweils genannten Nachweise und Bescheinigungen nachzufordern.
Ggf. Bietergemeinschaftserklärung gemäß den Anforderungen in Ziffer VI.1.3
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR nachzuweisen (siehe Vergabeunterlagen) Der Nachweis der Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärung gemäß Formblatt"Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eigenerklärung über:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Angaben über Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind d.h. vergleichbare Referenzobjekte aus den letzten fünf Jahren
Der Nachweis der Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärung gemäß Formblatt"Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen.
weitere Eigenerklärungen:
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Anwesenheit.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder mit Namen und Adresse benannt sind,
— in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt,
— mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften, es sei denn, die betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die Mehrfachangebote ausgeschlossen ist. Ein Mehrfachangebot liegt beispielsweise vor, wenn einzelne Mitglieder von Bietergemeinschaften sich zusätzlich als Einzelbieter oder an mehr als einer Bietergemeinschaft beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters ist ein Mehrfachangebot.
1. Die geforderten Nachweise und Erklärungen nach Ziffer III.1 der Bekanntmachung sind von jedem Mitgliedeiner Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
Das Gleiche gilt bei Eignungsleihe, wenn eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorliegt.
2. Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
3. Macht ein Bieter von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, so ist der Anteil der Leistung der Eignungsleihe mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Eignungsentleiher ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verpflichtungserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
4. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
5. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Vergabeplattform in elektronischer Form oderschriftlich - d.h. per Post, E-Mail oder Telefax - bis sieben Tage vor Schlusstermin zur Abgabe der unter ZifferI.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.