Landkreis Ludwigslust-Parchim - Objektplanungen, Fachplanungen gemäß HOAI 2021 für die Umverlegung Kreisstraße 29 und Neubau Brücke über die Sude bei Gößlow, Los 1 und Los 2 (Stufenvertrag) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021020157
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Objektplanungen, Fachplanungen gemäß HOAI 2021 für die Umverlegung Kreisstraße 29 und Neubau Brücke über die Sude bei Gößlow, Los 1 und Los 2 (Stufenvertrag)
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Planungsleistungen Umverlegung Kreisstraße 29 und Neubau Brücke über die Sude bei Gößlow gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-4, Leistungsphasen 5-9 optional und Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1 Tragwerksplanung, , Leistungsphasen 1-4, Leistungsphasen 5-6 optional
Los 2 - Planungsleistungen gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1-4, Leistungsphasen 5-9 optional
Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung
Brücke über die Sude bei Gößlow 19249 Lübtheen
Die Brücke über die Sude bei Gößlow an der Kreisstraße 29 verbindet, auf kürzester Strecke, die Städte Hagenow und Lübtheen miteinander. Vor der Brücke, aus Gößlow kommend, befindet sich ein Unfallschwerpunkt in Form einer 90 Grad Kurve. Um den Unfallschwerpunkt zu eliminieren und die stark befahrene Route nicht aus dem Verkehrsnetz zu nehmen, ist eine Trassenverlegung und Neubau der Brücke neben der vorhandenen Brücke zu planen. Durch den ungenügenden Zustand der Brücke wurde diese 2018 auf 16 Tonnen und einspurige Befahrbarkeit begrenzt. Die Bestandsbrücke und Teile der alten Trasse müssen zurückgebaut werden.
Auszug Bauwerkskenndaten:
Brückenklasse: 60/30
Gesamtlänge: ca. 35 m - 40 m
Fahrbahnbreite: 6,50 m
Konstruktion: Dreifeldbrücke (Spannbeton)
Baujahr: 1979
Ein weiterer planungsrelevanter Faktor ist die Überführung eines Radweges, der berücksichtigt werden muss. Abstimmungen mit der Straßenverkehrsbehörde sind notwendig. Mit der Fahrbahneinengung durch die 16 Tonnenbegrenzung auf der Brücke und dem nicht vorhandenen Lückenschluss des Fahrradweges ist dieser Bereich aus sicherheitstechnischer Sicht besonders bedenklich. Angedacht ist eine neue Trassenführung, die eine Entschärfung der verkehrlichen Situation schafft.
Der Querschnitt der Verkehrsanlage ist ca. 5,0 m. Die zu erzielende Richtgeschwindigkeit beträgt 100 km/h.
Da die K 29 in diesem Abschnitt im Biotop liegt, ist mit massiven Auflagen durch das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe zu rechnen. Ein weiter Eingriff in die Biosphäre zieht naturgemäß große Ausgleichsmaßnahmen nach sich. Eine Abstimmung mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplaner ist daher unerlässlich.
Zuschlagskriterien:
höchster Wert = bester Wert
1. Honorar Planungsleistung gesamt - Wichtung 20 %
2. Projektanalyse - Wichtung 20 %
- Darstellung des geplantes Personaleinsatzes für die Leistungsabschnitte
- Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Falle der Vertretungsregelung ohne Know-How-Verlust
3. Qualität der Personalplanung - Wichtung 10 %
- Darstellung des geplantes Personaleinsatzes für die Leistungsabschnitte
- Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Falle der Vertretungsregelung ohne Know-How-Verlust
4. Präsenz vor Ort - Wichtung 20 %
- Darlegung zur Absicherung der Baustellenpräsenz (Erreichbarkeit / Reaktionszeit)
5. Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit - Wichtung 15 %
- Methoden zur Verfolgung der Termine und des kritischen Pfades
- Etablierung "Frühwarnsystem" bei drohenden Terminüberschreitungen
6. Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen - Wichtung 8 %
- Darstellung der Maßnahmen zur Kostenverfolgung und zur Sicherstellung der Budgeteinhaltung
- "Frühwarnsystem" bei drohenden Kostenüberschreitungen
7. Qualität der Kommunikationsplanung - Wichtung 7 %
- Planung und Dokumentation von Besprechungen (jour fixe)
- Protokollwesen, Datenmanagement
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium "Honorar".
Objektplanung Verkehrsanlagen
Brücke über die Sude bei Gößlow 19249 Lübtheen
Die Brücke über die Sude bei Gößlow an der Kreisstraße 29 verbindet, auf kürzester Strecke, die Städte Hagenow und Lübtheen miteinander. Vor der Brücke, aus Gößlow kommend, befindet sich ein Unfallschwerpunkt in Form einer 90 Grad Kurve. Um den Unfallschwerpunkt zu eliminieren und die stark befahrene Route nicht aus dem Verkehrsnetz zu nehmen, ist eine Trassenverlegung und Neubau der Brücke neben der vorhandenen Brücke zu planen. Durch den ungenügenden Zustand der Brücke wurde diese 2018 auf 16 Tonnen und einspurige Befahrbarkeit begrenzt. Die Bestandsbrücke und Teile der alten Trasse müssen zurückgebaut werden.
Auszug Bauwerkskenndaten:
Brückenklasse: 60/30
Gesamtlänge: ca. 35 m - 40 m
Fahrbahnbreite: 6,50 m
Konstruktion: Dreifeldbrücke (Spannbeton)
Baujahr: 1979
Ein weiterer planungsrelevanter Faktor ist die Überführung eines Radweges, der berücksichtigt werden muss. Abstimmungen mit der Straßenverkehrsbehörde sind notwendig. Mit der Fahrbahneinengung durch die 16 Tonnenbegrenzung auf der Brücke und dem nicht vorhandenen Lückenschluss des Fahrradweges ist dieser Bereich aus sicherheitstechnischer Sicht besonders bedenklich. Angedacht ist eine neue Trassenführung, die eine Entschärfung der verkehrlichen Situation schafft.
Der Querschnitt der Verkehrsanlage ist ca. 5,0 m. Die zu erzielende Richtgeschwindigkeit beträgt 100 km/h.
Da die K 29 in diesem Abschnitt im Biotop liegt, ist mit massiven Auflagen durch das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe zu rechnen. Ein weiter Eingriff in die Biosphäre zieht naturgemäß große Ausgleichsmaßnahmen nach sich. Eine Abstimmung mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplaner ist daher unerlässlich.
Zuschlagskriterien:
höchster Wert = bester Wert
1. Honorar Planungsleistung gesamt - Wichtung 20 %
2. Projektanalyse - Wichtung 20 %
- Darstellung des geplantes Personaleinsatzes für die Leistungsabschnitte
- Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Falle der Vertretungsregelung ohne Know-How-Verlust
3. Qualität der Personalplanung - Wichtung 10 %
- Darstellung des geplantes Personaleinsatzes für die Leistungsabschnitte
- Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Falle der Vertretungsregelung ohne Know-How-Verlust
4. Präsenz vor Ort - Wichtung 20 %
- Darlegung zur Absicherung der Baustellenpräsenz (Erreichbarkeit / Reaktionszeit)
5. Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit - Wichtung 15 %
- Methoden zur Verfolgung der Termine und des kritischen Pfades
- Etablierung "Frühwarnsystem" bei drohenden Terminüberschreitungen
6. Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen - Wichtung 8 %
- Darstellung der Maßnahmen zur Kostenverfolgung und zur Sicherstellung der Budgeteinhaltung
- "Frühwarnsystem" bei drohenden Kostenüberschreitungen
7. Qualität der Kommunikationsplanung - Wichtung 7 %
- Planung und Dokumentation von Besprechungen (jour fixe)
- Protokollwesen, Datenmanagement
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium "Honorar".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe MIV Mecklenburgisches Ingenieurbüro für Verkehrsbau GmbH
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe MIV Mecklenburgisches Ingenieurbüro für Verkehrsbau GmbH
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YRB7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.