Dienstleistungsverträge Unterhaltsreinigung, Glasreinigung (2 Lose)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-inp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsverträge Unterhaltsreinigung, Glasreinigung (2 Lose)
Los 1 Unterhaltsreinigung Bestands- und Erweiterungsbau (INP/ZIK) sowie Verwaltungs- und Gästehaus, es handelt sich hierbei um zwei Standorte
Ein Dritter Standort (Teilmietung vorgesehen) ist noch im Bau (Z4LP)
Los 2 Glasreinigung Bestands- und Erweiterungsbau hierbei Verwaltungs- und Gästehaus, es handelt sich dabei um zwei Standorte
Gebäudereinigung
17489 Greifswald, Hansestadt
Pos 1 lt. LB: Unterhaltsreinigung Bestandsbau (INP) und Erweiterungsbau (ZIK)
Pos 2 lt. LB: Unterhaltsreinigung Verwaltungsgebäude (KK5)
Pos 3 lt. LB: Unterhaltsreinigung Mietflächen Z4LP, voraussichtlich ab 01/2023, ca. 1.200 m2 Labor- und Büroräume, die Laufzeit sowie ein detaillierter Reinigungsplan werden zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert. Ein Anspruch auf Position 3 besteht nicht.
Ablauf der Angebotsfrist: 03.06.2022,11:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 01.07.2022
Glasreinigung
17489 Greifswald, Hansestadt
Pos. 4 lt. LB: Glasreinigung Bestandsbau (INP) und Erweiterungsbau (ZIK)
Pos. 5 lt. LB: Glasreinigung Verwaltungsgebäude (KK5)
Ablauf der Angebotsfrist: 03.06.2022,11:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 01.07.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistungsverträge Unterhaltsreinigung, Glasreinigung (2 Lose)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.inp-greifswald.de/