B 111 OU Wolgast Bauoberleitung Referenznummer der Bekanntmachung: 222874
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 111 OU Wolgast Bauoberleitung
Bauoberleitung für
- Neubau B111 OU Wolgast Länge 6,8km,
- Neubau Brücke über die Peene mit der Länge von 1,465km
(Zügelgurtbrücke mit Stützweite 252m)
- Herstellung Neue Bahnhofstraße
- Radweg entlang der K 26 (VG)
- 3 BW im Zuge von Kreis- oder Gemeindestraßen
- Brücke als Querungshilfe für Fischotter bei Loddin.
Wolgast
Bauoberleitung für
- Neubau B111 OU Wolgast Länge 6,8km,
- Neubau Brücke über die Peene mit der Länge von 1,465km
(Zügelgurtbrücke mit Stützweite 252m)
- Herstellung Neue Bahnhofstraße
- Radweg entlang der K 26 (VG)
- 3 BW im Zuge von Kreis- oder Gemeindestraßen
- Brücke als Querungshilfe für Fischotter bei Loddin.
In Abhängigkeit der im Zuge der Bauausführung festgestellten Schwierigkeiten oder Verzögerungen kann sich die Vertragslaufzeit verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
abgeschlossener Hoch- oder Fachhochschulabschluss
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags: brutto 250.000,00 Euro
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall:
Haftpflichtversicherung Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. €.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Für die Leistungserbringung des Bieters/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe Referenzen zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen in der Bauoberleitung ab 2010 bis zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung vorzulegen.
Im Falle von Unterauftragnehmern/Eignungsleihe können auch Referenzen von Unterauftrag-nehmern beigebracht werden.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
§ 46 (3) Nr. 10 VgV - Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen
§46 (3) Nr.1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den Jahren ab 2010 bis zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens zwei vergleichbare Leistungen in der Objektplanung Verkehrsanlagen / Ingenieurbauwerke erbracht haben. Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens folgende Kriterien eingehalten sind:
• Objekt: Bundesfernstraße (Bundesautobahn oder Bundesstraße) oder Landesstraße. Bei Referenzen zu Bauoberleitungen in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen ist die Gleichwertigkeit der Klassifizierung der Straße durch den Bieter nachzuweisen.
• Es handelt sich um einen Neubau
• Wert des Auftrages (BOL) mindestens 500.000€ Brutto
• Brücke mit Tiefgründung und Spannbeton oder Brücke mit Tiefgründung und Stahlverbundbauweise
keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB sowie
fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Öffnung
elektronische Öffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]