VV 15/2022 Gebäudeplanung für die Sanierung der Gebäudehülle, einschl. Sportboden, Prallwand, Tribünen, Bestuhlung, Mobiliar und Sportgeräte der Sport- und Mehrzweckhalle, Bgm.-Haupt-Str. 31 in Wismar
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wismar.de
Abschnitt II: Gegenstand
VV 15/2022 Gebäudeplanung für die Sanierung der Gebäudehülle, einschl. Sportboden, Prallwand, Tribünen, Bestuhlung, Mobiliar und Sportgeräte der Sport- und Mehrzweckhalle, Bgm.-Haupt-Str. 31 in Wismar
Die Hansestadt Wismar führt zurzeit eine brandschutztechnische Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle durch. Mit den jetzt zu vergebenen Planungsleistungen soll die Gebäudehülle und zusätzliche Leistungen für den Innenausbau geplant und ausgeführt werden.
Das Vergabeverfahren beinhaltet Gebäudeplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI.
23966 Wismar
Planungsleistungen nach HOAI, Leistungsphasen 1-9
Der Auftraggeber wählt unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen und die Eignungskriterien erfüllen, 5 Bewerber zu Verhandlungsgesprächen aus. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden, vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Die Auswahlkriterien werden wie folgt dargelegt und gewichtet:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 20 % Technische und personelle Leistungsfähigkeit: 20 % Referenzen: 60 %
Optional erfolgt die Beauftragung folgender Leistungsphasen:
Planungsleistungen nach HOAI Leistungsphasen 4-9 Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung dieser optionalen Leistungen. Der Abruf dieser Leistungsphasen erfolgt durch jeweils einseitige schriftliche Erklärung des Auftragsgebers an den Auftragnehmer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend aufgezählten Nachweise und Eigenerklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen. Die geforderten Unterlagen sind für alle Leistungsbilder – bei Bewerbungsgemeinschaften für jedes einzelne Mitglied – vorzulegen. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen, den es übernehmen soll. Die Aufteilung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften zu den Leistungsbestandteilen ist anzugeben. Gleiches gilt auch für Nachunternehmer.
- Nachweis Berufsqualifikation Bauingenieur (§75 Abs. 2 VgV),
- Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen
- ggf. Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung (Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren).
-Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VGV,
-Eigenerklärung über seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
Die Eigenerklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erklärung über die Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers: Vorlage aktuelle Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme Personenschäden mindestens 2.500.000 €, Sach- und sonstige Schäden mindestens 1.000.000 €. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für jedes Mitglied einzeln zu erbringen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistung und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
-Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen unter Vorlage der Qualifikationsnachweise der hierfür beauftragten Fachkräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV),
- Referenzliste der in den letzten 10 Jahren erbrachten, wesentlichen Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt. Hierzu sind Angaben zum Auftragsgegenstand, Erbringungszeitraum und zu den Kosten zu machen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV),
- Referenzen mit zum Auftrag vergleichbaren Umfang und Schwierigkeitsgrad (§75 Abs. 5 VgV) aus den letzten 10 Jahren. Hierzu sind Angaben zum Erbringungszeitraum und zu den Kosten zu machen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV),
- Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV),
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV),
- Erklärung über relevante Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung der Bewerber, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich oder förderlich ist (§46 Abs. 3 Nr. 9 VgV),
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10).
Die Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Nachweis Berufsqualifikation Bauingenieur (§75 Abs. 2 VgV).
Persönliche Präsenz vor Ort ist während der Bauzeit sicher zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist unterzeichnet und zusammen mit den geforderten Eigenerklärungen und Nachweisen ausschließlich digital in deutscher Sprache über die o.g. Vergabeplattform einzureichen. Bei der Einreichung der Unterlagen ist zu vermerken „VV 15/22 Planungsleistungen Gebäudeplanung für die Sanierung der Gebäudehülle, einschl. Sportboden, Prallwand, Tribünen, Bestuhlung, Mobiliar und Sportgeräte der Sport- und Mehrzweckhalle, Bgm.-Haupt-Str. 31 in Wismar“.
Nicht unterzeichnete Teilnahmeanträge sowie fehlende Eigenerklärungen und Nachweise, die gemäß § 56 Abs. 2 VgV erfolglos nachgefordert wurden, führen zum Ausschluss. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seines Teilnahmeantrages. Es erfolgt keine Kostenerstattung für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen, wie auch keine Rückgabe der Unterlagen.
Die Bieter haben sich regelmäßig unter der in Ziffer I.3) genannten URL www.evergabemv.de über aktuelle Fragen / Antworten im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zu informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.