Bw 121 – Ersatzneubau Brücke im Zuge der Rennbahnallee - Prüfingenieurleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bw 121 – Ersatzneubau Brücke im Zuge der Rennbahnallee - Prüfingenieurleistungen
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt den Ersatzneubau des Bw 121, Brücke im Zuge der Rennbahnallee über die DB-Strecke 6921 aufgrund von Defiziten im Bereich der Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit sowie infolge des hohen Bauwerksalters.
Aktuell befindet sich das Brückenbauwerk in der Baulast des Tiefbauamtes. Es verlaufen die Verkehrsanlage Straße einschl. der Geh- und Radwege des Tiefbauamtes als auch ein Gleis der Straßenbahn (RSAG) über das 3- feldrige Brückenbauwerk aus Stahlbeton.
Die Brücke befindet sich in Dammlage im Zuge der Rennbahnallee und überquert sowohl die nicht elektrifizierte, eingleisige DB- Strecke 6921 von Wismar nach Rostock Hbf. als auch einen Verbindungsweg innerhalb des Rostocker Zoos. Unmittelbar südlich der Brücke befindet sich westlich die Einmündung der Straße „Tannenweg“.
Seitens des Tiefbauamtes ist vorgesehen, nach dem Abbruch des bestehenden Brückenbauwerkes an gleicher Stelle eine Straßenbrücke sowie eine direkt benachbarte Straßenbahnbrücke als Ersatzneubauten zu errichten.
Die Straßenbrücke soll eine Straßenfahrbahn mit je einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung sowie einen Geh- und Radweg östlich und einen Radweg westlich erhalten.
Mit vorliegender Vergabe beabsichtigt das Tiefbauamt die relevanten statischen Prüfingenieurleistungen zu vergeben.
18059 Rostock, Bw 121 Rennbahnallee
Prüfingenieurleistungen Grundauftrag:
Stat. konstr. Prüfung Planung Straßenbrücke einschl. Abbruch / Rückbau Bestandsbauwerk;
Stat. konstr. Prüfung Planung Straßenbahnbrücke;
Optionale Leistung: (separate Beauftragung in schriftlicher Form durch AG erforderlich);
Stat. konstr. Prüfung Planung Fußgängerbehelfsbrücke einschl. Abbruch / Rückbau
Im Projektverlauf können nicht vorhersehbare Änderungen der Terminkette entstehen.
Bei weniger als 3 qualifizierten Bewerbern verringert sich die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, entsprechend.
Bei gleicher Eignung der Bewerber im Auswahlverfahren werden die Bewerber durch Losverfahren verringert.
Die nachfolgend genannten optionalen Leistungen können einzeln schriftlich nachbeauftragt werden.
Optionale Leistung: (separate Beauftragung in schriftlicher Form durch AG erforderlich);
Stat. konstr. Prüfung Planung Fußgängerbehelfsbrücke einschl. Abbruch / Rückbau
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Berufliche Befähigung gemäß § 44 VgV
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister zum Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung (Kopie)
- Eigenerklärung zur Eignung -Fbl. 10008 HVA F-StB - Bestandteil der Vergabeunterlagen
- § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Die Maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 132 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Es werden maximal so viele Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen, wie in Pkt. 6. der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb festgelegt wird. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio € gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags;
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 100.000,00 € pro Geschäftsjahr in Summe aus stat. konstr. Prüfleistungen.
- § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die Maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 132 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Es werden maximal so viele Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen, wie in Pkt. 6. der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb festgelegt wird. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
§ 46 (3) Nr. 1 Ausführung von Leistungen im Zeitraum von 10/2016 bis 09/2022, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens nachfolgend genannte Referenzen nachweisen und die vollständig ausgefüllte Übersicht Referenzen, die Referenzdeckblätter, die Beschreibung der Referenzen auf max. 1 DIN A 3 oder 2 DIN A4 Seiten beifügen. Des Weiteren wird um die jeweiligen Referenzbescheinigungen der Auftraggeber gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Prüfleistungen vollständig im Referenzzeitraum liegen müssen.
Referenz 1: stat. konstr. Prüfung der Planung einer Brücke, mind. Bauwerksklasse 3;
Referenz 2: stat. konstr. Prüfung der Planung einer Brücke, mind. Bauwerksklasse 3;
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
a) 1 zugelassener Prüfingenieur der Fachrichtung Stahlbetonbau / Massivbau mit Gültigkeit der Zulassung bis mind. 06/2028;
b) 1 zugelassener Prüfingenieur der Fachrichtung Stahlbau mit Gültigkeit der Zulassung bis mind. 06/2028 Zulassung innerhalb Deutschlands durch die Bundesländer – keine EBA- Prüfingenieure, außerhalb Deutschlands o.glw.
Hinweis: Es ist auch ein Prüfingenieur zulässig, welcher die Anforderungen aus a) und b) in einer Person erfüllt § 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss neben dem Prüfingenieur/den Prüfingenieuren gem. § 46 (3) Nr. 2 VgV mindestens über 1 weitere ausgebildete Fachkraft in den folgenden Leistungsbildern verfügen:
- Tragwerksplanung, Studium Bauingenieurwesen, 5 Jahre Berufserfahrung
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Marktübliche Planungssoftware, mögliche digitale Übergabe mit .dwg-, .dxf- und GAEB-Datenaustausch, für die Anwendung der Software benötigte leistungsfähige Hardware.
Statik- Software: Benennung der zur Anwendung kommenden geeigneten Statik- Software für das Leistungsbild Tragwerksplanung;
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die Maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 132 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Es werden maximal so viele Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen, wie in Pkt. 6. der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb festgelegt wird. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
Architekten und Ingenieure gemäß § 75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]