Bw 102 – Vorpommernbrücke Rostock, Nachrechnung und ggf. Unterstützung - Prüfingenieurleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bw 102 – Vorpommernbrücke Rostock, Nachrechnung und ggf. Unterstützung - Prüfingenieurleistungen
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt Prüfingenieurleistungen für das Bauwerk BW 102 - Vorpommernbrücke Rostock zu vergeben.
Die Vorpommernbrücke überführt die Landesstraße L 22 nordöstlich des Rostocker Stadtzentrums über die Warnow. Es handelt sich bei der L 22 um eine 4- streifige Straße mit 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung, die mit ca. 42.000 KFZ/24 h gleichzeitig die vielbefahrenste Straße in Rostock und Mecklenburg - Vorpommern darstellt und somit eine sehr hohe Bedeutung für die Stadt und das Umland von Rostock aufweist.
Die Vorpommernbrücke wurde 1983 bis 1986 als 3 – feldrige Spannbetonbrücke mit einem Querschnitt aus einem zweizelligen Hohlkasten errichtet, der sich in Richtung der Mittelstützen anvoutet. Die Endfelder wurden bodengestützt errichtet, das Mittelfeld im Freivorbau von beiden Mittelpfeilern aus lamellenweise betoniert. Die Brücke verfügt über Spannweiten von 35,50 m / 74,00 m / 35,50 m. Über das gesamte Bauwerk verläuft die Straße in einer Kuppe.
Innerhalb der ersten 15 Jahre nach Inbetriebnahme wurde eine stetig steigende Zunahme der Durchbiegung des Mittelfeldes festgestellt. Im Rahmen von Prüfungen und Nachrechnungen wurde Mitte der 1990er Jahre festgestellt, dass die Spannbewehrung der Brücke in der Originalstatik zu gering dimensioniert wurde. Daraufhin wurde im Jahr 1998 das Tragwerk der Brücke durch in den Hohlkästen liegende, externe Spannglieder verstärkt.
Trotz dieser Verstärkung, die eine zeitweise Verbesserung mit einem Rückgang der Durchbiegung bewirkt hat, nimmt die Durchbiegung des Mittelfeldes seitdem langsam, aber stetig weiter zu. In den Jahren 2019/2020 wurde eine Nachrechnung des Bauwerkes auf Basis der Nachrechnungsrichtlinie des Bundes erstellt, die jedoch die am Bauwerk real gemessenen Verformungen und Durchbiegungen infolge Eigen- und Ausbaulasten sowie Temperatur rechnerisch nicht nachweisen kann. Das Bauwerk wurde im Ergebnis dieser Nachrechnung an einem Einstabsystem in die Stufe 3, Nachweisklasse C der Nachrechnungsrichtlinie eingeordnet.
Seitens des Prüfingenieurs wurden diese Ergebnisse bestätigt.
18055 Rostock, Vorpommernbrücke
Prüfingenieurleistungen;
Grundauftrag:
Prüfung Nachrechnung Bestandsbauwerk gem. Leistungsbeschreibung (Stufe 1 und 2 – Teilsicherheitskonzept) Optionale Leistung 1: (separate Beauftragung in schriftlicher Form durch AG erforderlich);
Prüfung Nachrechnung Bestandsbauwerk gem. Leistungsbeschreibung (Stufe 1 und 2 – Globalsicherheitskonzept);
Optionale Leistung 2: (separate Beauftragung in schriftlicher Form durch AG erforderlich) Prüfung Objekt- und Tragwerksplanung für Unterstützung Mittelfeld gem. Leistungsbeschreibung einschl. Nachweise mitzuverarb. Bausubstanz
Im Projektverlauf können nicht vorhersehbare Änderungen der Terminkette entstehen.
Bei weniger als 3 qualifizierten Bewerbern verringert sich die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, entsprechend.
Bei gleicher Eignung der Bewerber im Auswahlverfahren werden die Bewerber durch Losverfahren verringert.
Die nachfolgend genannten optionalen Leistungen können einzeln schriftlich nachbeauftragt werden.
Optionale Leistungen:;
Optionale Leistung 1: (separate Beauftragung in schriftlicher Form durch AG erforderlich);
Prüfung Nachrechnung Bestandsbauwerk gem. Leistungsbeschreibung;
(Stufe 1 und 2 – Globalsicherheitskonzept);
Optionale Leistung 2: (separate Beauftragung in schriftlicher Form durch AG erforderlich);
Prüfung Objekt- und Tragwerksplanung für Unterstützung Mittelfeld gem. Leistungsbeschreibung einschl. Nachweise mitzuverarb. Bausubstanz
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Berufliche Befähigung gemäß § 44 VgV
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister zum Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung (Kopie)
- Eigenerklärung zur Eignung -Fbl. 10008 HVA F-StB - Bestandteil der Vergabeunterlagen
- § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Die Maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Eignungskriterien Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 199 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Es werden maximal so viele Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen, wie in Pkt. 6. der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb festgelegt wird. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2 Mio € gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 100.000,00 € pro Geschäftsjahr in Summe aus stat. konstr. Prüfleistungen.
- § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die Maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Eignungskriterien Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 199 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Es werden maximal so viele Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen, wie in Pkt. 6. der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb festgelegt wird. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
§ 46 (3) Nr. 1 Ausführung von Leistungen im Zeitraum von 10/2012 bis 09/2022, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens nachfolgend genannte Referenzen nachweisen und die vollständig ausgefüllte Übersicht Referenzen,
die Referenzdeckblätter, die Beschreibung der Referenzen auf max. 1 DIN A 3 oder 2 DIN A4 Seiten beifügen. Des Weiteren wird um die jeweiligen Referenzbescheinigungen der Auftraggeber gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Prüfleistungen vollständig im Referenzzeitraum liegen müssen.
Referenz 1: Prüfung einer Nachrechnung einer Spannbetonbrücke gem. NR-Ril., Straßenbrücke, Stützweite größtes Feld ≥ 20 m, mind. Bauwerksklasse 4, mind. NR- Stufe 1;
Referenz 2: Prüfung einer Nachrechnung einer Spannbetonbrücke gem. NR-Ril., Straßenbrücke, Stützweite größtes Feld ≥ 20 m, mind. Bauwerksklasse 4, mind. NR- Stufe 1;
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
mind.1 zugelassener Prüfingenieur in der Fachrichtung Stahlbetonbau / Massivbau mit mind. 5 Jahren Zulassung als Prüfingenieur und Zulassung als Prüfingenieur bis mind. Ende 2025 Zulassung innerhalb Deutschlands durch die Bundesländer – keine EBA- Prüfingenieure, außerhalb Deutschlands o.glw.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss neben dem Prüfingenieur gem. § 46 (3) Nr. 2 VgV mindestens über 2 weitere ausgebildete Fachkräfte in den folgenden Leistungsbildern verfügen;
- Tragwerksplanung, Studium Bauingenieurwesen, Berufserfahrung im Leistungsbild Tragwerksplanung
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Marktübliche Planungssoftware, mögliche digitale Übergabe mit .dwg-, .dxf- und GAEB-Datenaustausch, für die Anwendung der Software benötigte leistungsfähige Hardware. Statik- Software: Benennung der zur Anwendung kommenden geeigneten Statik- Software für das Leistungsbild Tragwerksplanung;
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die Maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Eignungskriterien Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 199 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Es werden maximal so viele Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen, wie in Pkt. 6. der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb festgelegt wird. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
Architekten und Ingenieure gemäß § 75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]