Planung Errichtung eines Feuerwehrgebäudes in Jarmen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jarmen
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jarmen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Errichtung eines Feuerwehrgebäudes in Jarmen
Vergeben werden sollen Architekten- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Feuerwehrgebäudes für die FFW sowie der Rückbau vorhandener Baulichkeiten auf dem geplanten Standort. Das neue Gebäude der FFW soll in 17126 Jarmen in der Lindenstraße 13 errichtet werden. Die Aufgabe beinhaltet eine vollständige Planung für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes, Freianlangen mit notwendigen Stellplätzen, den Abbruch aller vorhandenen Baulichkeiten auf dem neuen Standort Lindenstraße 13 sowie eine Anpassung an Zuwegungen und Außenanlagen.
Die Objektplanung mit den Leistungsbildern Gebäude/Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung sowie der technischen Ausrüstung soll für die Leistungsphasen 1 bis 6 bzw. 9 in Anlehnung an die derzeit gültige HOAI erbracht werden. Zunächst kann nur eine stufenweise Beauftragung (LP 1 - 3) erfolgen, da für die Projektrealisierung Fördermittel eingeworben werden sollen.
Planungsgrundlage ist die Aufgabenbeschreibung sowie die durch den Planer zu erstellenden Unterlagen und Zeichnungen der betreffenden Gebäude. Eine detaillierte Erfassung der bautechnischen Angaben des neu zu errichtenden Feuerwehrgerätehauses gehören somit zur Planungsaufgabe.
Der Planer hat im Rahmen der Vorplanung drei Varianten auszuarbeiten. Zu prüfen sind dabei mögliche verschiedene Geschossigkeiten für den Sozialtrakt, wobei eine Behindertengerechtigkeit und die Wirtschaftlichkeit nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Aus diesem Grund sind alle drei Varianten kostenmäßig gegenüberzustellen.
Bevor mit der Realisierung bzw. Umsetzung der Planung begonnen werden kann, sind alle bestehenden Baulichkeiten auf dem Standort Lindenstraße 13 zurück zubauen. Diese Planung ist ebenfalls ein Bestandteil der Aufgabe.
Objektplanung Gebäude und Innenräume, LP 1 - 9 gem. § 34 HOAI 2021 für die Errichtung eines Feuerwehrgebäudes sowie Rückbau bestehender Gebäude
17126 Jarmen Lindenstraße 13
Objektplanung Gebäude und Innenräume, LP 1- 9 gem. § 34 HOAI 2021 für die Errichtung eines Feuerwehrgebäudes sowie Abriss der vorhandenen Gebäude und Baulichkeiten auf dem Grundstück Lindenstraße 13. Es erfolgt zunächst eine stufenweise Beauftragung.
Folgendes sollte in der Planung Berücksichtigung finden:
- Fahrzeughalle mit entsprechender DIN-gerechter Technik für 6 Fahrzeuge (davon 1 Fahrzeug mit Drehleiter)
- ein Waschplatz
- kleine Werkstatt
- kleines Lager
- HAR/ Heizungsraum
- Schleuse/Wäsche/Sanitärbereich Kameraden von der Fahrzeughalle zum Sozialtrakt
- Umkleide für 30 Kameraden und 10 Jugendliche mit Spinden
- Umkleide für 20 Kameradinnen und 7 Jugendliche mit angrenzendem Sanitärbereich (inkl. 2 Duschen) mit Spinden
- ein Raum für die Jugendfeuerwehr
- zwei Büroräume
- Schulungsraum für ca. 50 Teilnehmer mit angrenzendem Stuhllager
- Teeküche mit kleinem Lagerraum
- einem Raum für Lehrmittel
- sanitäre Einrichtungen mit Geschlechtertrennung (inkl. Behinderten-WC)
- ausreichend Stellplätze
- Rückbau von zwei Gebäuden und einem Folienzelt
Die Laufzeit des Vertrages ist abhängig von der Gewährung von Fördermitteln. Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Es besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung.
Objektplanung Freianlagen, LP 1 - 9 gemäß § 39 HOAI 2021 für die Errichtung eines Feuerwehrgebäudes sowie Rückbau bestehender Gebäude
17126 Jarmen Lindenstraße 13
Objektplanung Freianlagen, LP 1- 9 gemäß § 39 HOAI 2021 für die Errichtung eines Feuerwehrgebäudes sowie Rückbau bestehender Gebäude und Baulichkeiten auf dem Grundstück Lindenstraße 13 in 17126 Jarmen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Folgendes sollte in der Planung Berücksichtigung finden:
- Fahrzeughalle mit entsprechender DIN-gerechter Technik für 6 Fahrzeuge (davon 1 Fahrzeug mit Drehleiter)
- ein Waschplatz
- kleine Werkstatt
- kleines Lager
- HAR/ Heizungsraum
- Schleuse/Wäsche/Sanitärbereich Kameraden von der Fahrzeughalle zum Sozialtrakt
- Umkleide für 30 Kameraden und 10 Jugendliche mit Spinden
- Umkleide für 20 Kameradinnen und 7 Jugendliche mit angrenzendem Sanitärbereich (inkl. 2 Duschen) mit Spinden
- ein Raum für die Jugendfeuerwehr
- zwei Büroräume
- Schulungsraum für ca. 50 Teilnehmer mit angrenzendem Stuhllager
- Teeküche mit kleinem Lagerraum
- einem Raum für Lehrmittel
- sanitäre Einrichtungen mit Geschlechtertrennung (inkl. Behinderten-WC)
- ausreichend Stellplätze
- Rückbau von zwei Gebäuden und einem Folienzelt
Die Laufzeit des Vertrages ist abhängig von der Gewährung von Fördermitteln. Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Es besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung.
Tragwerksplanung, LP 1- 6 gem. § 51 HOAI 2021 für die Errichtung eines Feuerwehrgebäudes sowie Rückbau bestehender Gebäude
17126 Jarmen Lindenstraße 13
Tragwerksplanung, LP 1- 6 gem. § 51 HOAI 2021 für die Errichtung eines Feuerwehrgebäudes sowie Rückbau bestehender Gebäude auf dem Grundstück Lindenstraße 13 in 17126 Jarmen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Folgendes sollte in der Planung Berücksichtigung finden:
- Fahrzeughalle mit entsprechender DIN-gerechter Technik für 6 Fahrzeuge (davon 1 Fahrzeug mit Drehleiter)
- ein Waschplatz
- kleine Werkstatt
- kleines Lager
- HAR/ Heizungsraum
- Schleuse/Wäsche/Sanitärbereich Kameraden von der Fahrzeughalle zum Sozialtrakt
- Umkleide für 30 Kameraden und 10 Jugendliche mit Spinden
- Umkleide für 20 Kameradinnen und 7 Jugendliche mit angrenzendem Sanitärbereich (inkl. 2 Duschen) mit Spinden
- ein Raum für die Jugendfeuerwehr
- zwei Büroräume
- Schulungsraum für ca. 50 Teilnehmer mit angrenzendem Stuhllager
- Teeküche mit kleinem Lagerraum
- einem Raum für Lehrmittel
- sanitäre Einrichtungen mit Geschlechtertrennung (inkl. Behinderten-WC)
- ausreichend Stellplätze
- Rückbau von zwei Gebäuden und einem Folienzelt
Die Laufzeit des Vertrages ist abhängig von der Gewährung von Fördermitteln. Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Es besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung.
Technische Ausrüstung, LP 1 - 9 gem. § 55 HOAI für die Errichtung eines Feuerwehrgebäudes sowie Rückbau vorhandener Gebäude
17126 Jarmen Lindenstraße 13
Technische Ausrüstung, LP 1 - 9 gem. § 55 HOAI 2021 für die Errichtung eines Feuerwehrgebäudes sowie Rückbau bestehender Gebäude auf dem Grundstück Lindenstraße 13 in 17126 Jarmen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Folgendes sollte in der Planung Berücksichtigung finden:
- Fahrzeughalle mit entsprechender DIN-gerechter Technik für 6 Fahrzeuge (davon 1 Fahrzeug mit Drehleiter)
- ein Waschplatz
- kleine Werkstatt
- kleines Lager
- HAR/ Heizungsraum
- Schleuse/Wäsche/Sanitärbereich Kameraden von der Fahrzeughalle zum Sozialtrakt
- Umkleide für 30 Kameraden und 10 Jugendliche mit Spinden
- Umkleide für 20 Kameradinnen und 7 Jugendliche mit angrenzendem Sanitärbereich (inkl. 2 Duschen) mit Spinden
- ein Raum für die Jugendfeuerwehr
- zwei Büroräume
- Schulungsraum für ca. 50 Teilnehmer mit angrenzendem Stuhllager
- Teeküche mit kleinem Lagerraum
- einem Raum für Lehrmittel
- sanitäre Einrichtungen mit Geschlechtertrennung (inkl. Behinderten-WC)
- ausreichend Stellplätze
- Rückbau von zwei Gebäuden und einem Folienzelt
Die Laufzeit des Vertrages ist abhängig von der Gewährung von Fördermitteln. Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Es besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen für die Errichtung eines Feuerwehrgebäude in Jarmen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergütung:
Nach HOAI, soweit einschlägig. Entsprechend der HOAI und der entsprechenden Anlagen der Verordnung sind Honorarzonen zu bestimmen. Für Leistungen, die nach nachgewiesenem Stundenaufwand vergütet werden sollen, sind Stundenverrechnungssätze für a) Architekten, b) Mitarbeiter, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen, c) Technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, anzubieten. Nebenkosten sind prozentual anzubieten. Soweit die HOAI nicht einschlägig ist, werden Stundensätze und die Anzahl der veranschlagten Stunden verlangt (die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich nachgewiesenem Zeitaufwand).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber den Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.