Erweiterung VMware-Cluster Referenznummer der Bekanntmachung: 2205211
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sis-schwerin.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-schwerin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung VMware-Cluster
Erweiterung VMware-Cluster
SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH PSF 160205 19092 Schwerin Lieferadresse:
SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH
z.Hd. Herrn Sebastian Fischer, Herrn Fiete Karst
Rechenzentrum
Eckdrift 43-45
19061 Schwerin
Die SIS GmbH ist ein kommunaler IT - Dienstleister in der Landeshauptstadt Schwerin, der für die Verwaltung und kommunale Unternehmen und das Mecklenburgische Staatstheater agiert. Für die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR erbringen wir darüber hinaus Leistungen für die Landeshauptstadt Schwerin, den Landkreis Ludwigslust-Parchim, Städte, Ämter und Schulen.
Die SIS beabsichtigt mit dieser Ausschreibung den VMware-Cluster zu erweitern und vorhandene Server zu ersetzen.
Die Ausschreibung umfasst Lieferleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung FB 124 und
Bietererklärungen
Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Eine Zertifizierung des Qualitätsmanagements des Bieters nach ISO 9001 ist erforderlich.
Der Bieter hat auf Anforderung entsprechende Zertifikate nachzuweisen.
Der AN garantiert, dass es sich um neue und originalverpackte Produkte und nicht um Plagiate, Grauware, Reimporte oder gebrauchte Systemelemente handelt.
Er bestätigt weiterhin, dass alle in diesem Angebot aufgeführten Produkte direkt bei einem autorisierten Partner bezogen wurden.
Der AN verpflichtet sich, dem AG auf Anfrage einen Nachweis zu erbringen, dass der AG beim Hersteller als Endbenutzer registriert ist.
Der Bieter hat entsprechende Zertifikate des Herstellers nachzuweisen, in dem ihm vom
Hersteller die Fähigkeiten zur Planung, Aufbau, Konfiguration, Inbetriebnahme und Wartung der ausgeschriebenen Systemumgebung / des Systems bescheinigt werden.
Der Bieter hat dem Angebot seine Referenzen für die angebotene Lösung und durchgeführte Projekte im deutschsprachigen Raum beizufügen (Eingesetzte Lösung, Anzahl, Firma, Ansprechpartner, Telefonnummer, Zeitraum des Projektes)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Elektronische Angebote in Textform dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz DTVP elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots über das Bietertool des Vergabemarktplatzes des DTVP. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d.h. der "Upload" auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an.
Bei elektronischer Angebotsabgabe muss das Formblatt "VVB 633 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung", sowie ein Kurztext / Preisverzeichnis als pdf-Datei eingereicht werden. Diese Dateien werden nicht nachgefordert. Bei der Nichtvorlage dieser Unterlagen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation".
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYRKR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland