Bw 102 – Vorpommernbrücke Rostock, Nachrechnung und ggf. Unterstützung - Prüfingenieurleistungen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bw 102 – Vorpommernbrücke Rostock, Nachrechnung und ggf. Unterstützung - Prüfingenieurleistungen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt Prüfingenieurleistungen für das Bauwerk BW 102 - Vorpommernbrücke Rostock zu vergeben.

Die Vorpommernbrücke überführt die Landesstraße L 22 nordöstlich des Rostocker Stadtzentrums über die Warnow. Es handelt sich bei der L 22 um eine 4- streifige Straße mit 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung, die mit ca. 42.000 KFZ/24 h gleichzeitig die vielbefahrenste Straße in Rostock und Mecklenburg - Vorpommern darstellt und somit eine sehr hohe Bedeutung für die Stadt und das Umland von Rostock aufweist.

Die Vorpommernbrücke wurde 1983 bis 1986 als 3 – feldrige Spannbetonbrücke mit einem Querschnitt aus einem zweizelligen Hohlkasten errichtet, der sich in Richtung der Mittelstützen anvoutet. Die Endfelder wurden bodengestützt errichtet, das Mittelfeld im Freivorbau von beiden Mittelpfeilern aus lamellenweise betoniert. Die Brücke verfügt über Spannweiten von 35,50 m / 74,00 m / 35,50 m. Über das gesamte Bauwerk verläuft die Straße in einer Kuppe.

Innerhalb der ersten 15 Jahre nach Inbetriebnahme wurde eine stetig steigende Zunahme der Durchbiegung des Mittelfeldes festgestellt. Im Rahmen von Prüfungen und Nachrechnungen wurde Mitte der 1990er Jahre festgestellt, dass die Spannbewehrung der Brücke in der Originalstatik zu gering dimensioniert wurde. Daraufhin wurde im Jahr 1998 das Tragwerk der Brücke durch in den Hohlkästen liegende, externe Spannglieder verstärkt.

Trotz dieser Verstärkung, die eine zeitweise Verbesserung mit einem Rückgang der Durchbiegung bewirkt hat, nimmt die Durchbiegung des Mittelfeldes seitdem langsam, aber stetig weiter zu. In den Jahren 2019/2020 wurde eine Nachrechnung des Bauwerkes auf Basis der Nachrechnungsrichtlinie des Bundes erstellt, die jedoch die am Bauwerk real gemessenen Verformungen und Durchbiegungen infolge Eigen- und Ausbaulasten sowie Temperatur rechnerisch nicht nachweisen kann. Das Bauwerk wurde im Ergebnis dieser Nachrechnung an einem Einstabsystem in die Stufe 3, Nachweisklasse C der Nachrechnungsrichtlinie eingeordnet.

Seitens des Prüfingenieurs wurden diese Ergebnisse bestätigt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

18055 Rostock, Vorpommernbrücke

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Prüfingenieurleistungen;

Grundauftrag:

Prüfung Nachrechnung Bestandsbauwerk gem. Leistungsbeschreibung (Stufe 1 und 2 – Teilsicherheitskonzept) Optionale Leistung 1: (separate Beauftragung in schriftlicher Form durch AG erforderlich);

Prüfung Nachrechnung Bestandsbauwerk gem. Leistungsbeschreibung (Stufe 1 und 2 – Globalsicherheitskonzept) Optionale Leistung 2: (separate Beauftragung in schriftlicher Form durch AG erforderlich) Prüfung Objekt- und Tragwerksplanung für Unterstützung Mittelfeld gem. Leistungsbeschreibung einschl. Nachweise mitzuverarb. Bausubstanz

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die nachfolgend genannten optionalen Leistungen können einzeln schriftlich nachbeauftragt werden.

Optionale Leistungen:;

Optionale Leistung 1: (separate Beauftragung in schriftlicher Form durch AG erforderlich);

Prüfung Nachrechnung Bestandsbauwerk gem. Leistungsbeschreibung;

(Stufe 1 und 2 – Globalsicherheitskonzept) Optionale Leistung 2: (separate Beauftragung in schriftlicher Form durch AG erforderlich);

Prüfung Objekt- und Tragwerksplanung für Unterstützung Mittelfeld gem. Leistungsbeschreibung einschl. Nachweise mitzuverarb. Bausubstanz

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

EFRE

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 093-255581
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/08/2022