Einkauf und Lieferung von Elektromaterial und Zubehör - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - SC-124-PL-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einkauf und Lieferung von Elektromaterial und Zubehör - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - SC-124-PL-2022
Einkauf und Lieferung von Elektromaterial und Zubehör, Klingelanlagen und Zutrittskontrollsysteme sowie Brandschutzschalter in 3 Losen
Einkauf und Lieferung von Elektroartikeln allgemein und Rauchschutz
Rostock
Einkauf und Lieferung von Elektroartikeln allgemein und Rauchschutz
Einkauf und Lieferung von Klingelanlagen und Zutrittskontrollsystemen
Rostock
Einkauf und Lieferung von Klingelanlagen und Zutrittskontrollsysteme
Einkauf und Lieferung von Brandschutzschaltern
Rostock
Einkauf und Lieferung von Brandschutzschaltern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einkauf und Lieferung von Elektroartikeln allgemein und Rauchschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waren
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17192
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einkauf und Lieferung von Klingelanlagen und Zutrittskontrollsysteme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waren
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17192
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einkauf und Lieferung von Brandschutzschaltern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waren
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17192
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten Download unter der Vergabeplattform https:// portal.evergabemv.de/E31347697 zur Verfügung. Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierform versendet.
2. Bietergemeinschaften nach § 43 VgV sind zugelassen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und der federführende Vertreter zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass der federführende Vertreter als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
3. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied mit dem Angebot und im Falle der Hinzuziehung eines anderen Unternehmens (z. B. Eignungsleihe, Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen einzureichen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die entsprechenden Nachweise zu der abgegebenen Eigenerklärung, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
4. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern.
5. Bieteranfragen sind über das Vergabeportal unter: https://portal.evergabemv.de/E31347697 zu stellen und werden bis spätestens zum 11.07.2022 beantwortet.
6. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes anfordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerüft hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. der Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerüft werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.