Gründung eines Verkehrsverbundes in Westmecklenburg im ÖPNV - Beratungs- / Consultingleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 23970
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nordwestmecklenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gründung eines Verkehrsverbundes in Westmecklenburg im ÖPNV - Beratungs- / Consultingleistungen
Am 20.04.2018 haben das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Landeshauptstadt Schwerin sowie die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim eine Kooperation der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des sonstigen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vereinbart („Zukunftspapier für den ÖPNV in Westmecklenburg").
Das Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Zusammenarbeit im Bereich des ÖPNV sowie des SPNV zu intensivieren und zu optimieren.
Die Zielstellung der hier ausgeschriebenen Leistung ist die umsetzungsreife Ausarbeitung der verbundrelevanten Themen in Bezug auf Tarif,
Organisation,
Abrechnungsverfahren und Einnahmeaufteilung sowie Digitalisierung von Auskunfts- und Vertriebssystemen und Vertriebskonzept Zudem ist der Prozess der politischen Beteiligung einschließlich der Beschlussfassungen in den Gremien der Aufgabenträger zu begleiten und zu moderieren. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit des Verkehrsverbundes herzustellen. Der Verkehrsverbund soll zum Ende des Jahres 2024 seine Arbeit aufnehmen. Der Verbundtarif wiederum soll zum 01. Januar 2025 marktwirksam werden. Bis zu diesem Zeitpunkt einschließlich einer Nachlaufzeit von 3 Monaten sind sowohl die Verbundgründung als auch die Einführung des Verbundtarifes vom Gutachter zu begleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind Nachweise über einschlägige Referenzen über die in dem Projekt ausgeschriebenen Leistungen für den zum Einsatz kommenden Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiter vorzulegen. Außerdem sind Nachweise über die Qualifikationen der Mitarbeiter vorzulegen.
Weiterhin sind Referenzen des Unternehmens über vergleichbare Leistungen mit Benennung des Auftraggebers und des zuständigen Ansprechpartners einschließlich der Telefonnummer bei der Angebotsabgabe vorzulegen.
Diese Unterlagen fließen in die Wertungskriterien ein (vgl. Pkt. Wertungskriterien).
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
.
— Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der [Nachprüfungs]Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Ort: Wismar
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]