Landkreis Ludwigslust-Parchim - Planungsleistungen Umverlegung K 29 und Neubau Brücke über die Sude bei Gößlow gemäß HOAI Teil 2 Flächenplanung, Abschnitt 2 Landschaftsplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021020156

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Planungsleistungen Umverlegung K 29 und Neubau Brücke über die Sude bei Gößlow gemäß HOAI Teil 2 Flächenplanung, Abschnitt 2 Landschaftsplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021020156
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistungen Umverlegung K 29 und Neubau Brücke über die Sude bei Gößlow gemäß HOAI Teil 2 Flächenplanung, Abschnitt 2 Landschaftsplanung, § 26 Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan, Faunistische Leistungen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Artenschutzbeitrag, UBB

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Hauptort der Ausführung:

Brücke über die Sude bei Gößlow 19249 Lübtheen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Brücke über die Sude bei Gößlow an der K29 verbindet, auf kürzester Strecke, die Städte Hagenow und Lübtheen miteinander. Vor der Brücke, aus Gößlow kommend, befindet sich ein Unfallschwerpunkt in Form einer 90 Grad Kurve. Um den Unfallschwerpunkt zu eliminieren und die stark befahrene Route nicht aus dem Verkehrsnetz zu nehmen, ist eine Trassenverlegung und Neubau der Brücke neben der vorhandenen Brücke zu planen.

Im Zuge der angedachten Gesamtmaßnahme ist es nötig einen Landschaftspflegerischen Begleitplan zu realisieren. Dazu wären nach erster vorläufiger Einschätzung mindestens Kartierungen der Brutvögel und Amphibien, Erfassung von Fischotter und Biber, vegetationskundliche Erhebungen, Baumhöhlenkontrollen sowie weitere, noch nicht abschließende festzulegende Erhebungen ggf. weiterer Artengruppen (Windelschnecken, Fledermäuse, Libellen) im Wirkungsraum des Vorhabens für eine genehmigungsfähige Planung erforderlich.

Aufgrund der Lage des Bauvorhabens innerhalb europäischer Schutzgebiete sowie der potenziell von

dem Bauvorhaben ausgehenden Wirkungen sind für eine naturschutzfachliche Genehmigung gemäß

§ 40 NatSchAG M-V folgende Unterlagen einzureichen:

- FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das GGB-Gebietes DE 2533-301 "Sude mit Zuflüssen"

- FFH-Verträglichkeitsvorprüfung für das Europäische Vogelschutzgebiet (SPA) DE 2732-473

"Mecklenburgisches Elbtal"

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

- Landschaftspflegerischer Begleitplan

- Ein Konzept zum Rückbau und Renaturierung der Alttrassierung ist als projektbezogene Ausgleichsmaßnahme in den Landschaftspflegerischen Begleitplan zu integrieren

Zuschlagskriterien:

höchster Wert = bester Wert

1. Honorar Planungsleistung gesamt - Wichtung 20 %

2. Projektanalyse - Wichtung 20 %

- Darstellung des geplantes Personaleinsatzes für die Leistungsabschnitte

- Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Falle der Vertretungsregelung ohne Know-How-Verlust

3. Qualität der Personalplanung - Wichtung 10 %

- Darstellung des geplantes Personaleinsatzes für die Leistungsabschnitte

- Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Falle der Vertretungsregelung ohne Know-How-Verlust

4. Präsenz vor Ort - Wichtung 20 %

- Darlegung zur Absicherung der Baustellenpräsenz (Erreichbarkeit / Reaktionszeit)

5. Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit - Wichtung 15 %

- Methoden zur Verfolgung der Termine und des kritischen Pfades

- Etablierung "Frühwarnsystem" bei drohenden Terminüberschreitungen

6. Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen - Wichtung 8 %

- Darstellung der Maßnahmen zur Kostenverfolgung und zur Sicherstellung der Budgeteinhaltung

- "Frühwarnsystem" bei drohenden Kostenüberschreitungen

7. Qualität der Kommunikationsplanung - Wichtung 7 %

- Planung und Dokumentation von Besprechungen (jour fixe)

- Protokollwesen, Datenmanagement

Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium "Honorar".

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Honorar Planungsleistung gesamt / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektanalyse / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Personalplanung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Präsenz vor Ort / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen / Gewichtung: 8
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Kommunikationsplanung / Gewichtung: 7
Preis - Gewichtung: 20.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 066-174503
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Ingenieurplanung VIUS GmbH & Co. KG

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YRMD

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/08/2022