Vernetzte ganzheitliche Fahrgeldsicherung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE803
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rsag-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vernetzte ganzheitliche Fahrgeldsicherung
Die Rostocker Straßenbahn AG stellt als Nahverkehrsunternehmen ein flächendeckendes Leistungsangebot für die Hansestadt Rostock sicher. Im Einzugsgebiet des jetzigen Liniennetzes für Bus und Straßenbahn leben ca.210.000 Menschen.
Im Unternehmen sind zurzeit 729 Arbeitnehmer, davon 21 Auszubildende und Sonstige (Schüler, Praktikanten etc.) beschäftigt.
- Anzahl Linien: 6 Straßenbahnlinien; 24 Buslinien
- Anzahl Haltestellen: 563 (Bus und Straßenbahn)
- Anzahl Fahrzeuge: 53 Straßenbahnzüge, 70 Busse; Personaldienstleistung für 7 Eisenbahnzüge
- ca. 400 Fahrdienstmitarbeiter incl. Mehrfachqualifizierten
- Betriebszweige: Straßenbahn; Bus; Eisenbahn, Fähre
- ca. 41 Millionen Beförderte Personen/Jahr
Die vernetzte ganzheitliche Fahrgeldsicherung ist ein wichtiges Instrument der Einnahmesicherung. Sie hat erhebliche Außenwirkungen und ist für die Wahrnehmung und Akzeptanz des ÖPNV in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit ausschlaggebend.
Weitere Erläuterungen entnehmen sie der Leistungsbeschreibung.
Hans- und Universitätsstadt Rostock
Die vernetzte ganzheitliche Fahrgeldsicherung gilt der Einnahmesicherung unseres Unternehmens.
Das Kernziel der Fahrausweisprüfung ist nicht möglichst viele erhöhte Beförderungsentgelte zu erzielen, um Einnahmen aus EBE zu generieren, sondern grundsätzlich die Zahlungsmoral bei den Fahrgästen zu erhöhen. Dieses Hauptziel wird durch eine effektive Steuerung und einen effektiven Einsatz (wahrgenommene Kontrollen) bei den Fahrgästen erreicht.
Moderne zukunftsfähige Anbieter nutzen hierzu digitale Steuerungs- und Auswertungstools und zukünftig zusätzlich Künstliche Intelligenz.
Um uns moderner und effektiver aufzustellen, ist es unser Ziel, das Thema Fahrgeldsicherung ganzheitlich auszuschreiben.
Dazu zählen folgende Aufgabenschwerpunkte:
• IT-gestütztes Prüfkonzept o Bedarfsanalyse (Analyse und Anpassung an den tatsächlichen Bedarf) o Einsatzkonzeption (wann, wo, wie, welche Prüfmethoden) o Quantitative und qualitative Steuerung o Kontinuierliche Weiterentwicklung • Datenmanagement inklusive der Prüftechnik und Software o Eigenes Vertriebs- und Kontrollhintergrundsystem o Moderne Kontrollgeräte inkl. Adressprüfung in Echtzeit o Keine Anbindung an interne Software der RSAG notwendig • Servicestelle in Rostock / Beschwerdestelle inklusive Hotline / Cashmanagement o EBE-Servicestelle in der Stadt Rostock (Zahlung EBE, Klärung, nachträgliche Vorlage Zeitfahrausweis), diese sollte in der Zeit montags bis freitags von 10 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein.
o EBE-Servicehotline (Callcenter mit qualifizierten Mitarbeitern, juristisch geschult, fachliche Fragen werden beantwortet, Einwände geklärt) o EBE-Service-Webportal mit Smart Payment über eigene Webadresse mit integrierte Online-Banking-Funktion, Einwendungen gegen EBE oder FAP, Antworten auf häufig gestellte Fragen • Anwaltliches Forderungsmanagement, Inkasso o Nach Fallerfassung werden Daten am nächsten Tag zum Inkassounternehmen digital übertragen und bis zum gerichtlichen Mahnverfahren weiterbearbeitet o Inkassounternehmen nutzt gleiche Software wie Fahrausweisprüfung o 1. Mahnung wird durch Fahrausweisprüfdienst generiert, ab 2. Mahnung verdient Inkasso (Anwaltsgebühren) o Strittige Themen werden vertreten, ca. 3% (Erfahrungswert) gehen ins gerichtliche Mahnverfahren o Zweigstelle vor Ort in der Stadt Rostock • Reporting und Analyse o u.a. einzeldebitorischer Report o tägliche Reports o Einsatzkoordination durch Fahrausweisprüfung (Vorgaben RSAG)
Die Aufnahme der vernetzten ganzheitlichen Fahrgeldsicherung beginnt am 01. April 2023 und endet am 31.03.2027. Dem AG steht eine einseitige Optionsmöglichkeit zur Verlängerung des Vertrages für den Zeitraum 01. April 2027 bis 31.03.2029 zu. Der Rückgriff auf die Option erfolgt bis 31.12.2026.
Die RSAG beabsichtigt, min. 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften, max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern (voraussichtlich 19.08.2022).
Aufgefordert werden nach den vergaberechtlichen Anforderungen nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen. Die Auswahl zwischen den fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigenUnternehmen erfolgt nach der Aussagekraft und Qualität der vorgelegten Referenzen, wobei insbesondere ihre Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen und – wenn und soweit bekannt – mögliche Erfahrungen anderer Auftraggeber mit dem Bewerber qualitativ anhand der eingereichten Unterlagen berücksichtigt werden. Bei gleicher Eignung mehrerer Bewerber entscheidet das Zufallsprinzip.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. Leistungsportfolio (max. 4 DIN-A4-Seiten) 2. Kennblatt des Unternehmens mit Angaben Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Tel.- undFaxnummer, E-Mail Adresse, Unternehmensstandort, Umsatzsteuerident. Nummer und Bankverbindung 3. Erklärung, dass keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen werden und dieWirksamkeit unternehmenseigener Geschäftsbedingungen (AGB) keine Wirkung erlangt 4. Eigenerklärungenzum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 21 SektVO 5. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- u./oder Handelsregister
6. Der Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben genaue Angaben über die Rechtsformundden Sitz ihres Unternehmens/ihrer Unternehmen zu machen.
— Wenn und sowie Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sich auf die Qualifikationen vonNachunternehmenberufen möchten, sind diese als Nachunternehmen zu benennen. Nachunternehmer haben eine Verpflichtungserklärung beizufügen, nach der sie zur Erbringung der Leistungen im Auftragsfall bereit sind,
— Bewerbergemeinschaften haben darauf hinzuweisen, dass sie als Bewerbergemeinschaft auftretenundsämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind zu benennen.
7. Der Bewerber/die Mitglieder haben folgende Nachweise zu erbringen:
— Vollständige Angaben über Inhaber und Gesellschafter sowie verbundene Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften (Eigenerklärung ausreichend),
— Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder Eigenerklärungen zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabeist,
Nachweis, dass das Unternehmen seinen steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt,
— Nachweis über Sach- und Vermögensschadens- Versicherung mit Angabe zur Deckungssumme,
— Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe zur Deckungssumme,
— Nachweis des Bewerbers, dass er sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und die Eröffnung einessolchen Verfahrens nicht beantragt worden ist,
— Nachweis der Krankenkasse, dass die SV-Beiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden,
— Vorlage einer Creditreform-Auskunft oder einer vergleichbaren Auskunftei,
— Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens,
— Nachweis zur Berufsgenossenschaft.
8. Mitarbeiterzahl der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung ausreichend).
9. Zum Nachweis ihrer fachlichen Eignung müssen die Bewerber/ Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer:
— 2 Referenzen über die Durchführung einer ganzheitlichen Fahrgeldsicherung entsprechend der ausgeschriebenen Leistungen in den vergangenen 5 Jahren mit Nennung des Auftraggebers mit Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner und unter Angabe des Auftragswertes und des Auftragszeitraumes. Maßgeblich dabei ist, dass mindestens das auftragsbezogene Leitungspersonal nachweislich über vergleichbare Referenzen verfügt. Es sind dahingehend eine Beschreibung der Leitung inkl. der Nachweise dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Eine Beleihung von Referenzen ist nicht statthaft. Dies gilt für den Prüfdienst und das Inkasso i.V.m. EBE sowie die Betreibung der eingesetzten Prüftechnik und der dazugehörigen Software.
Es wird vom Auftraggeber ausgeschlossen, dass der Auftragnehmer Nachunternehmen in der Fahrausweisprüfung einsetzen darf.
10. Mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den vergangenen 5 Jahren mit Nennung des Auftraggebers mit Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner und unter Angabe des Auftragswertes und des Auftragszeitraumes. Maßgeblich dabei ist, dass mindestens das auftragsbezogene Leitungspersonal nachweislich über vergleichbare Referenzen verfügt. Es sind dahingehend eine Beschreibung der Leitung inkl. der Nachweise dem Teilnahmeantrag beizufügen. Eine Beleihung von Referenzen ist nicht statthaft. Dies gilt für den Prüfdienst und das Inkasso i.V.m. EBE sowie die Betreibung der eingesetzten Prüftechnik und der dazugehörigen Software.
Es wird vom Auftraggeber ausgeschlossen, dass der Auftragnehmer Nachunternehmen in der Fahrausweisprüfung einsetzen darf.
Die unter III.1.1 - III.1.3 geforderten Nachweise/ Erklärungen u. dgl. sind dem Teilnahmeantrag in der nummerischen Reihenfolge beizufügen. Alle geforderten Unterlagen können als Eigenerklärung bzw. in Kopien eingereicht werden.
Bei fehlenden bzw. nicht vollständig eingereichten Unterlagen kann ein Ausschluss aus der Wertung derTeilnahmeanträge erfolgen.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht,beider unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren gemäß den §§ 160 f.GWB einzuleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist,wenn erkannte oder erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht binnen 15 Kalendertagen, gegenüber der RSAG gerügt werden.
Ohne Rüge kann ein Bieter oder Bewerber sich auf diesen Verstoß nicht mehr berufen. Ebenfalls ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der RSAG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.