Errichtung eines Berufsschulcampus RBB Planungsleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-vr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines Berufsschulcampus RBB Planungsleistungen
Grundleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4-8 der Lph. 1-9 gemäß § 55 i.V.m. Anlage 15.1 HOAI (unter Modifikation gemäß Ziffer 6.2 der Ausschreibungsunterlage) einschließlich der Besonderen Leistungen Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen jeweils für mehrere Objekte;
insgesamt in stufenweise Beauftragung, zunächst Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 gemäß § 55 HOAI, die Beauftragung der weiteren Grund- und Besonderen Leistungen bleibt vorbehalten.
Der Abruf von weiteren Besonderen Leistungen wie Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Berechnen vorhandener Anlagengruppen auf Grundlage von Stundensatzhonoraren ist ebenfalls vorbehalten und Teil dieser Ausschreibung
Der Landkreis Vorpommern-Rügen unterhält in Stralsund bislang drei Berufsschulstandorte, diese sind Knieper West, Dänholm und Grünhufe.
Bei allen Standorten besteht ein dringender Handlungsbedarf auf Grund des hohen Instandsetzungs- und Modernisierungsstaus der Schulgebäude. Die Sporthallen sind in einem sanierungsbedürftigen Zustand, oder werden extern angemietet.
Nach derzeitigem Entwicklungsstand ist davon auszugehen, dass die Schülerzahlen, stetig steigen werden. Den zu erwartenden Bedarf von zukünftig 1.200 Schülern können die vorhandenen baulichen und koordinativen Gegebenheiten nicht absichern.
Die geplante Zusammenlegung an einem Standort soll zu Synergien bei Kommunikation und Administration zwischen den einzelnen Abteilungen führen. Alle Fachbereiche sind erweiterungsfähig und das gegenwärtig häufige Pendeln von Lehrkräften entfällt. Eine zusätzliche Verbesserung des Schulalltags ergibt sich durch die direkte Unterbringung und Versorgung der Schüler auf dem Campus.
Eine vom Landkreis beauftragte Machbarkeitsstudie hat im Vorfeld Lösungsvarianten untersucht.
Ziel ist die Errichtung eines gemeinsamen, zentralen Campus, an dem alle Fachbereiche und Funktionen eines zukunftsfähigen Berufsbildungszentrums zusammengeführt werden können.
Dafür wird am bestehenden Standort „Grünhufe“ der Campus ausgebaut und um Flächen und Neubauten erweitert, um die Unterbringung aller Fachbereiche und Funktionen aufnehmen zu können. Die drei verbleibenden Standorte werden aufgegeben.
Die erarbeitete Studie „Berufsschulcampus des Landkreises VR“ zeigt in der final favorisierten Variante der Campuserweiterung eine grundsätzliche Machbarkeit auf.
Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das Los 4 der Planungsleistungen.
Dieses Los 4 umfasst Grundleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4-8 der Lph. 1-9 gemäß § 55 i.V.m. Anlage 15.1 HOAI (unter Modifikation gemäß Ziffer 6.2 dieser Ausschreibungsunterlage) einschließlich der Besonderen Leistungen Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen jeweils für mehrere Objekte;
insgesamt in stufenweise Beauftragung, zunächst Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 gemäß § 55 HOAI, die Beauftragung der weiteren Grund- und Besonderen Leistungen bleibt vorbehalten.
Der Abruf von weiteren Besonderen Leistungen wie Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Berechnen vorhandener Anlagengruppen auf Grundlage von Stundensatzhonoraren ist ebenfalls vorbehalten und Teil dieser Ausschreibung
Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt durchgeführt:
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe.
Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle ausgeschriebenen Leistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche Eignung)
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Baumaßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus der Bewertungsmatrix in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden.
Die jeweiligen Punktzahlen sind Maximalpunkte. Es können auch Punkte innerhalb der jeweiligen Wertungsspanne vergeben werden.
Hinsichtlich der Ziffern 3.1 bis 3.3 der Matrix findet der nachfolgende Bewertungsmaßstab entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Wertungsstufen bis 10, 30, 50, 75 und 100 betragen.
Es werden max. 5 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen, die hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis der nachfolgenden Matrix mindestens eine Gesamtpunktzahl von 250 erhalten und deren Referenzen jeweils mindestens mit „Vergleichbarkeit / 50 Punkte“ bewertet werden. Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern werden die Bestbewerteten eingeladen. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Der Auftraggeber behält sich vor zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbes ein Nachrückverfahren mit zunächst nicht eingeladenen geeigneten Bewerbern durchzuführen, sollte zunächst eingeladenen Bewerber nachträglich wieder ausscheiden, z.B. durch zwingende Ausschlüsse. Der Auftraggeber nimmt in diesem Fall geeignete Maßnahmen zum Vorteilsausgleich vor. Ein Rechtsanspruch auf Nachrücken besteht für Bewerber nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist ein Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung „Ingenieur“ zu erbringen
-Gesamtumsatz des Bewerbers (gemittelter Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre 2019-2021
-Umsatz für vergleichbare Leistungen (gemittelter Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre 2019-2021)
-Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen, deren Deckungssummen min. 1,5 Mio EUR für Personenschäden und min. 5 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen. Alternativ kann die Erklärung eines Versicherers abgegeben werden, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
-Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren
-Jährliches Mittel der Zahl der beschäftigten Mitarbeiter unter Einschluss des Inhabers in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2019-2021)
-Qualitätsmanagement
- 3 Referenzen für vom Büro realisierte, mit dem Vorhaben vergleichbare Leistungen (insbesondere hinsichtlich Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad, Komplexität) der letzten 8 Jahre zuzüglich des laufenden Jahres. (2014-2022)
1. Alle 3 Referenzen müssen sich mindestens auf die Lph. 3-8 des § 55 HOAI beziehen.
2. Alle 3 Referenzen müssen sich auf den Zeitraum der letzten 8 Jahre zuzüglich des laufenden Jahres beziehen (2014-2022)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GW