Neubau Kita "Gänseblümchen", Schweriner Str. 18, 18069 Rostock - Los 06 Fenster
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kita "Gänseblümchen", Schweriner Str. 18, 18069 Rostock - Los 06 Fenster
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock lässt für die Kita „Gänseblümchen“, die sich derzeit in der Pawlow-Straße in Rostock befindet, einen dreigeschossigen Ersatzneubau in L-Form auf einem ca. 3.500 m² großen Grundstück in der Schweriner Straße 18 errichten.
Schweriner Str. 18,
18069 Rostock
Die Leistung beinhaltet im Einzelnen u.a.
- Werkplanung, statische Nachweise
- 115 Stck. Kunststofffenster mit Aluminium-Deckschale in div. Abmessungen i.M. 1,10 x 2,20m
- 28 Stck. davon mit Raffstore außenliegend auf Blendrahmen
- 150 m Fensterbänke Aluminium
- 70 m² Pfosten-Riegel-Fassade in Aluminium in mehreren Teilflächen, 1-3-geschossig
- 8 Stck. Aluminium-Glas-Rohrrahmentüren, 1- und 2-flg
- 2 Stck. davon mit Nullschwelle und Drehflügelautomatikantrieb
- 4 Stck. Stahlblech-Außentüren mit BS-Anforderung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Kita "Gänseblümchen" - Los 6 Fenster/Sonnenschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Broderstorf
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18184
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]