LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH - Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Modernisierung, Umnutzung Schulnebengebäude zur Kindertagesstätte August-Bebel-Straße 11/12 Schwerin Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010075

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lge-mv.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Treuhänderischer Sanierungsträger der Landeshauptstadt Schwerin
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Dienstleistungen Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH - Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Modernisierung, Umnutzung Schulnebengebäude zur Kindertagesstätte August-Bebel-Straße 11/12 Schwerin

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010075
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistungen für die Modernisierung, Instandsetzung und Umnutzung Schulnebengebäude und Turnhalle zur Kindertagesstätte "Frideric" August-Bebel-Straße 11/12 in Schwerin gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 4 - 9.

Mit der Erbringung der Leistungsphasen 1 - 3 wurde die MIKOLAJCZYK / KESSLER / KIRSTEN Arbeitsgemeinschaft Freier Architekten beauftragt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

19055 Schwerin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf dem Grundstückareal am Pfaffenteich in Schwerin, August-Bebel-Str.11/12 befinden sich im hinteren Bereich des Schulcampus das Schulnebengebäude mit Nebengebäude sowie eine Turnhalle mit Verbindungsbau.

Die Landeshauptstadt Schwerin als Eigentümerin des Grundstückes plant eine Modernisierung, Instandsetzung und Umnutzung dieser Gebäude zur Nutzung durch eine Kindertagesstätte. Nur für die Turnhalle soll eine Mehrfachnutzung durch Sportvereine und KiTa beibehalten werden.

Die Turnhalle ist um 1887 errichtet worden als eingeschossiger Ziegelbau mit hölzerner Pfettenkonstruktion als Satteldach mit deutlichen Trauf- und Ortgangüberständen. Das Gebäude steht als Einzeldenkmal unter Denkmalschutz.

Das Schulnebengebäude wurde um 1908 als Erweiterung des Großherzoglichen Gymnasiums Fridericianum als zweigeschossiger Ziegelbau mit Unterkellerung und Satteldach-Holzkonstruktion erbaut. Das Gebäude ist kein Einzeldenkmal, jedoch sind hier in Bezug auf die äußere Erscheinung des Gebäudes die Forderungen des Denkmalschutzes hinsichtlich der Umgebung von Denkmalen, besonders der denkmalgeschützten Gebäude des ehemaligen Gymnasiums Fridericianum (Hauptgebäude, Rektorenhaus und Turnhalle) zu beachten. Aus denkmalpflegerischen Gründen sind die Eingriffe in die Denkmalsubstanz, auch die konstruktiven, möglichst gering und verträglich vorzunehmen. Aus wirtschaftlichen Gründen wird auch die weitest gehende Erhaltung der vorhandenen Bausubstanz angestrebt.

Die Maßnahme wird aus Städtebaufördermittel (Mittel des Bundes, Landes und der Gemeinde) finanziert.

Zuschlagskriterien:

höchster Wert = bester Wert

1. Honorar Planungsleistung gesamt - Wichtung 30 %

2. Qualität der Personalplanung - Wichtung 10 %

- Darstellung des geplantes Personaleinsatzes für die Leistungsabschnitte

- Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Falle der Vertretungsregelung ohne Know-How-Verlust

3. Präsenz vor Ort - Wichtung 30 %

- Darlegung zur Absicherung der Baustellenpräsenz (Erreichbarkeit / Reaktionszeit)

4. Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit - Wichtung 10 %

- Methoden zur Verfolgung der Termine und des kritischen Pfades

- Etablierung "Frühwarnsystem" bei drohenden Terminüberschreitungen

5. Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen - Wichtung 10 %

- Darstellung der Maßnahmen zur Kostenverfolgung und zur Sicherstellung der Budgeteinhaltung

- "Frühwarnsystem" bei drohenden Kostenüberschreitungen

6. Qualität der Kommunikationsplanung - Wichtung 10 %

- Planung und Dokumentation von Besprechungen (jour fixe)

- Protokollwesen, Datenmanagement

Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium "Honorar".

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Honorar Planungsleistung gesamt / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Personalplanung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Präsenz vor Ort / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Kommunikationsplanung / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 141-374179
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Einstellung des Verfahrens aufgrund § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YR5V

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/07/2022