LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH - Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Modernisierung, Umnutzung Schulnebengebäude zur Kindertagesstätte August-Bebel-Straße 11/12 Schwerin Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010075
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lge-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH - Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Modernisierung, Umnutzung Schulnebengebäude zur Kindertagesstätte August-Bebel-Straße 11/12 Schwerin
Planungsleistungen für die Modernisierung, Instandsetzung und Umnutzung Schulnebengebäude und Turnhalle zur Kindertagesstätte "Frideric" August-Bebel-Straße 11/12 in Schwerin gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 4 - 9.
Mit der Erbringung der Leistungsphasen 1 - 3 wurde die MIKOLAJCZYK / KESSLER / KIRSTEN Arbeitsgemeinschaft Freier Architekten beauftragt.
19055 Schwerin
Auf dem Grundstückareal am Pfaffenteich in Schwerin, August-Bebel-Str.11/12 befinden sich im hinteren Bereich des Schulcampus das Schulnebengebäude mit Nebengebäude sowie eine Turnhalle mit Verbindungsbau.
Die Landeshauptstadt Schwerin als Eigentümerin des Grundstückes plant eine Modernisierung, Instandsetzung und Umnutzung dieser Gebäude zur Nutzung durch eine Kindertagesstätte. Nur für die Turnhalle soll eine Mehrfachnutzung durch Sportvereine und KiTa beibehalten werden.
Die Turnhalle ist um 1887 errichtet worden als eingeschossiger Ziegelbau mit hölzerner Pfettenkonstruktion als Satteldach mit deutlichen Trauf- und Ortgangüberständen. Das Gebäude steht als Einzeldenkmal unter Denkmalschutz.
Das Schulnebengebäude wurde um 1908 als Erweiterung des Großherzoglichen Gymnasiums Fridericianum als zweigeschossiger Ziegelbau mit Unterkellerung und Satteldach-Holzkonstruktion erbaut. Das Gebäude ist kein Einzeldenkmal, jedoch sind hier in Bezug auf die äußere Erscheinung des Gebäudes die Forderungen des Denkmalschutzes hinsichtlich der Umgebung von Denkmalen, besonders der denkmalgeschützten Gebäude des ehemaligen Gymnasiums Fridericianum (Hauptgebäude, Rektorenhaus und Turnhalle) zu beachten. Aus denkmalpflegerischen Gründen sind die Eingriffe in die Denkmalsubstanz, auch die konstruktiven, möglichst gering und verträglich vorzunehmen. Aus wirtschaftlichen Gründen wird auch die weitest gehende Erhaltung der vorhandenen Bausubstanz angestrebt.
Die Maßnahme wird aus Städtebaufördermittel (Mittel des Bundes, Landes und der Gemeinde) finanziert.
Zuschlagskriterien:
höchster Wert = bester Wert
1. Honorar Planungsleistung gesamt - Wichtung 30 %
2. Qualität der Personalplanung - Wichtung 10 %
- Darstellung des geplantes Personaleinsatzes für die Leistungsabschnitte
- Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Falle der Vertretungsregelung ohne Know-How-Verlust
3. Präsenz vor Ort - Wichtung 30 %
- Darlegung zur Absicherung der Baustellenpräsenz (Erreichbarkeit / Reaktionszeit)
4. Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit - Wichtung 10 %
- Methoden zur Verfolgung der Termine und des kritischen Pfades
- Etablierung "Frühwarnsystem" bei drohenden Terminüberschreitungen
5. Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen - Wichtung 10 %
- Darstellung der Maßnahmen zur Kostenverfolgung und zur Sicherstellung der Budgeteinhaltung
- "Frühwarnsystem" bei drohenden Kostenüberschreitungen
6. Qualität der Kommunikationsplanung - Wichtung 10 %
- Planung und Dokumentation von Besprechungen (jour fixe)
- Protokollwesen, Datenmanagement
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium "Honorar".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einstellung des Verfahrens aufgrund § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YR5V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.