Wassermühle Ziddorf - TGA Aufzugsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-07-25-shp
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Teterow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 17166
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-mecklenburgische-schweiz.de/portal/startseite.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sh-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wassermühle Ziddorf - TGA Aufzugsanlagen
Die Gemeinde Dahmen vergibt Objekt- und Fachplanungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der Wassermühle in Ziddorf wie folgt:
Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagen:
• Aufzugsanlagen
Es soll der Umbau in ein Gebäude mit multifunktionaler Nutzung erfolgen, um einen Anlaufpunkt für die Einheimischen und Besucher zu schaffen. Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Niederlassung des Sitzes der Naturparkverwaltung Mecklenburgische Schweiz und Kummerowersee als Verwaltungsgebäude, Werkstatt, Besucherzentrum und Verwaltungsort nebst Gastronomie.
Diese Ausschreibung ist Teil einer größeren Baumaßnahme und war bereits Gegenstand einer anderen Ausschreibung mit weiteren Losen. Für dieses Los ging kein wertbarer Teilnahemantrag ein. Der geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf den Gesamtwert aller Planungsleistungen der Maßnahme.
Geschätzter Wert dieser Planungsleistung:
Wert ohne MwSt.: 10 000.00 EUR
17166 Teterow
Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagen:
• Aufzugsanlagen
Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI
Stufe B: Leistungsphasen 5 und 6 HOAI
Stufe C: Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur
- Benennung der mit der Ausführung betrauten Berufsangehörigen
- Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung zu Sanktionen gegen Russland (VO (EU) 2022/576)
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Berufshaftpflichtversicherung Personenschäden mind. 1 Mio EUR, sonstige Schäden mind. 0,5 Mio EUR
- Eigenerklärung des Bewerbers zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen und Zusammenarbeit mit Anderen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Mindestens 1 Referenz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D447731379 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, Anwendung.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de