Rahmenvereinbarungen bezüglich Los 1 Hygieneprüfungen von RLT-Anlagen und Los 2 Reinigung und Desinfektion von RLT-Anlagen und Küchenabluftanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 6002332638-BwDLZ Rostock
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]49
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen bezüglich Los 1 Hygieneprüfungen von RLT-Anlagen und Los 2 Reinigung und Desinfektion von RLT-Anlagen und Küchenabluftanlagen
Abschluss von Rahmenvereinbarungen bezüglich:
1.)
Los 1 Hygieneinspektion Kategorie A von raumlufttechnischen (RLT) Anlagen gemäß VDI 6022
für die Laufzeit von vier Jahren (01.01.2023 - 31.12.2026)
2.)
Los 2
Teil I Reinigung und ggf. Desinfektion an RLT-Anlagen gemäß VDI 6022
(im Bedarfsfall als Nach- / Verfolgungsbeprobung nach Beanstandungen oder
bei Erstinspektion) sowie bei Bedarf der Einbau von Revisionsklappen bzw. -
öffnungen
Teil II Reinigung von Küchenabluftanlagen gemäß VDI 2052 sowie der Einbau von
Revisionsklappen und -öffnungen bei Bedarf
für die Laufzeit von zunächst zwei Jahren (01.01.2023 - 31.12.2024) mit der Option der zwei Mal einjährigen Verlängerung bis maximal 31.12.2026
Los 1 Hygieneinspektion RLT-Anlagen
siehe Leistungsbeschreibung zu Los 1
Abschluss von Rahmenvereinbarungen bezüglich:
Los 1 Hygieneinspektion Kategorie A von raumlufttechnischen (RLT) Anlagen gemäß VDI 6022
Für die Räumlichkeiten der Liegenschaft des Takt LwG 73 "S" Laage wird eine SÜ2 VS benötigt. Damit ist der Zugang zu den anderen Liegenschaften mit abgedeckt.
Los 2 Reinigung/Desinfektion RLT-Anlagen
siehe Leistungsbeschreibung zu Los 2
Los 2
Teil I Reinigung und ggf. Desinfektion an RLT-Anlagen gemäß VDI 6022
(im Bedarfsfall als Nach- / Verfolgungsbeprobung nach Beanstandungen oder
bei Erstinspektion) sowie bei Bedarf der Einbau von Revisionsklappen bzw. -
öffnungen
Teil II Reinigung von Küchenabluftanlagen gemäß VDI 2052 sowie der Einbau von
Revisionsklappen und -öffnungen bei Bedarf
Option der 2x einjährigen Verlängerung bis maximal 31.12.2026
Für die Räumlichkeiten der Liegenschaft des Takt LwG 73 "S" Laage wird eine SÜ2 VS benötigt. Damit ist der Zugang zu den anderen Liegenschaften mit abgedeckt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Anhang mit der Angebotsabgabe vorzulegende Eignungsnachweise/ Unterlagen:
- aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. Nr. 7.2 des Vertragsentwurfs
Vorlage von drei Referenzen in vergleichbaren Dienstleistungen, unter Angabe der Anschrift und Telefonnummer
Los 1
Der Auftragnehmer schließt bezüglich Los 1, im Rahmen der geforderten mikrobiologischen Untersuchungen, einen Vertrag mit einem zugelassenen Labor nach § 44 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Nachweis als nach DIN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor. Dieser Nachweis ist vorzulegen.
Los 2
Nachweis als Fachfirma für Reinigung und Desinfektion von RLT - Anlagen gemäß VDI 6022 für Los 2 Teil I
Die ausführenden Personen haben den Nachweis als "Staatlich geprüfter Desinfektor" oder sind Sachkundige nach VDI 6022, Kategorie A.
Sie werden regelmäßig nach § 43 lfSG, im Bereich Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, zu allgemeinen Hygienethemen sowie über aktuelle Entwicklungen im Fachbereich Raumlufttechnik und -hygiene geschult und unterwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit