Gebäudeplanung Ersatzneubau Hort John-Schehr-Str. 10, 18069 Rostock
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanung Ersatzneubau Hort John-Schehr-Str. 10, 18069 Rostock
Eine Erweiterung des Schulstandortes für die „Türmchenschule“ in der John-Schehr-Straße 10 in Rostock-Reutershagen ist auf Grund eines erhöhten Bedarfes zwingend notwendig.
Der zweigeschossige Ersatzneubau setzt eine städtebauliche Kante als Hofbegrenzung und soll ca. 220 Schülern zusätzliche Plätze bieten.
Es werden insgesamt zehn zusätzliche Gruppenräume, eine Essensausgabe mit angegliederten Essensraum benötigt. Der Essensraum/Mensa (ca. 150 m²) soll flexibel nutzbar sein.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
John-Schehr-Str. 10,
18069 Rostock
Planung zur Errichtung eines Ersatzneubaus für ein Hortgebäude.
— Barrierefreie Erschließung der Einrichtung;
— Gewährleistung der Anforderungen gem. EnEV 2016/GEG.
Nähere Informationen können in den Ausschreibungsunterlagen ersehen werden.
Optional können die Leistungsphasen 5 bis 8 vergeben werden.
Es ist beabsichtigt die Maßnahme über Förderprogramme zu finanzieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeplanung Ersatzneubau Hort John-Schehr-Str. 10, 18069 Rostock
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungen sind nur elektronisch einzureichen. Siehe Pkt. 1.3).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]