Planungsleistungen Bahnanlagen- OLA und Speiseleitung Referenznummer der Bekanntmachung: 222917
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Bahnanlagen- OLA und Speiseleitung
Ersatzneubau Hochbrücke Wismar hier: Planungsleistungen zur Bahnstrecke 6441 - Entwurfsplanung, Vorbereitung der Vergabe für Anpassung OLA und Speiseleitung, Tragwerksplanung OLA
Planung Technische Ausrüstung OLA und Speiseleitung - Grundleistungen LP 1-4, 6 HOAI, Besondere Leistungen
Tragwerksplanung OLA - Grundnleistungen LP 2, 3, 6 HOAI, Besondere Leistungen
Hansestadt Wismar
Ersatzneubau Hochbrücke Wismar hier: Planungsleistungen zur Bahnstrecke 6441 - Entwurfsplanung, Vorbereitung der Vergabe für Anpassung OLA und Speiseleitung, Tragwerksplanung OLA
Planung Technische Ausrüstung OLA und Speiseleitung - Grundleistungen LP 1-4, 6 HOAI, Besondere Leistungen
Tragwerksplanung OLA - Grundnleistungen LP 2, 3, 6 HOAI, Besondere Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Bahnanlagen- OLA und Speiseleitung
Nationale Identifikationsnummer: DE322314607
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]