Ausschreibung Fachplanungen_Technische Ausrüstung_Elektro_für den Neubau eines Feuerwehrausbildungszentrums in Niederwerrn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Fachplanungen_Technische Ausrüstung_Elektro_für den Neubau eines Feuerwehrausbildungszentrums in Niederwerrn
Planungsleistungen im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung – Elektro in Anlehnung an § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 9 für die KG 440-460 (Anlagengruppen § 53 Abs. 2, Nr. 4, 5 und 6 HOAI 2021)
Planungsleistungen im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüs-tung – Elektro in Anlehnung an § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2021, Leistungs-phasen 1 – 9 für die KG 440-460 (Anlagengruppen § 53 Abs.
Landkreis Schweinfurt - Gemeinde Niederwerrn
Planungsleistungen im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung – Elektro in Anlehnung an § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 9 für die KG 440-460 (Anlagengruppen § 53 Abs. 2, Nr. 4, 5 und 6 HOAI 2021)
Das Ende des Vertragsverhältnisses ist noch unbestimmt und wurde nur unter Vorbehalt eingetragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates;
Nachweis der Mitgliedschaft der zuständigen Architekten- und Ingenieurskammer;
Nachweis der Berufsqualifikation;
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, des Ausführungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahl der letzten 3 Kalenderjahre, (nur Beschäftigte die Planungsleistungen im vergleichbaren Bereich erbringen) -
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer) - Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung oder ggf. Nachweis einer
Bestätigung des Versicherers, mit welchen bestätigt wird, dass im Falle der Auftragserteilung eine Versicherung abgeschlossen wird - Erklärung Beschäftigungszahlen
- Erklärung örtliche Präsenz vor LPH 8
- Erklärung örtliche Präsenz während LPH 8
- Erklärung zum objektbezogenen Personaleinsatz
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 3 GWB).