Rahmenplan Osthafen-Petridamm
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rgs-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenplan Osthafen-Petridamm
Schwerpunkte der Rahmenplanung • Angebote für gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten in einer neuen urbanen Dichte und städtebaulichen Qualität • Entwicklung eines gemeinsamen Quartierszentrums • Neues Erschließungskonzept für alle Verkehrsteilnehmer unter Berücksichtigung einer flächensparenden Versiegelung • Entwicklung eines hochwertigen Gebietes mit Wohnen in verträglicher Durchmischung und Nachbarschaft zum Gewerbe. Gemäß dem Beschluss der Bürgerschaft soll Wohnen und Arbeiten nebeneinander bestehen können und verzahnt werden. Eine Aussage zur prioritären Entwicklung von Gewerbe gibt es nicht.
• Angebote für geförderten/kostengünstigen Wohnungsbau • Nutzung vorhandener ökologischer Potenziale für eine nachhaltige Freiraumgestaltung • Berücksichtigung nachhaltiger Umwelt-Standards im Städtebau und der Ver- und Entsorgung Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Rahmenplanung einschließlich Verkehrsplanung für das Gebiet Osthafen-Petridamm in Rostock.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
ggf. bei Veränderung im Zeitplan
vgl. III 1.1-1.3 Bei gleicher Eignung der Bewerber im Auswahlverfahren werden die Bewerber durch Losverfahren verringert. Bei weniger als 3 Bewerbern verringert sich die Mindestzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach § 44 VgV, Eignung nach § 122 GWB, zwingende/fakultative Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie § 42 VgV, Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften nach § 43 VgV: Berufliche Befähigung Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister zum Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung (Kopie).
- Eignung Eigenerklärung zur Anerkennung der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe (enthalten in
VHB Eigenerklärung zu Eignung Fbl. 124).
- Rechtsform von Unternehmen: Sofern eine Bietergemeinschaft besteht, Nennung des bevollmächtigten Vertreters des Bieters sowie eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung.
- Liegen die genannten Erklärungen dem Teilnahmeantrag nicht bei, bzw. werden diese bis zum Ablauf einer eventuellen Nachforderungsfrist nicht nachgereicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen entsprechend der veröffentlichten Bewertungsmatrix. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt unter Zugrundelegung folgender Kriterien:
Rahmenplanung:
- Bewertung von zwei vergleichbaren Referenzen mit jeweils max. 70 Punkte insgesamt max. 140 Punkte
- Bewertung der Leistungsfähigkeit des Bewerbers insgesamt max. 54 Punkte
- Bewertung der Qualität der Bewerbungsunterlagen insgesamt max. 6 Punkte
Verkehrsplanung:
- Bewertung von zwei vergleichbaren Referenzen mit jeweils max. 35 Punkte insgesamt max. 70 Punkte
- Bewertung der Leistungsfähigkeit des Bewerbers insgesamt max. 26 Punkte
- Bewertung der Qualität der Bewerbungsunterlagen insgesamt max. 4 Punkte
-Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV im Auftragsfall mit einer Deckungssumme für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von mindestens 1 Mio. €
- Ausführung von Leistungen in den letzten 12 Jahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
- Durchschnittliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV,
- Teile des Auftrages die ggf. an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
-Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV und Eignungsleihe nach § 47 VgV, Nennung der Befähigung der Projektverantwortlichen und der Mitarbeiter sowie der Beschäftigtenzahl des Unternehmens,
- Beschreibung eines etwaigen Unterauftrags / Eignungsleihe,
- Benennung zweier vergleichbarer Referenzen (Leistungszeitraum 2010 bis 2022), die nach Art, Umfang und Leistungserfolg in die Wertung einfließen.
Architekten und Ingenieure nach § 75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungen sind nur elektronisch einzureichen. Siehe Pkt. 1.3).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]