Ausstattung Reuterstädter Schulcampus Klassenzimmer
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stavenhagen
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17153
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stavenhagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung Reuterstädter Schulcampus Klassenzimmer
Die Reuterstadt Stavenhagen vergibt Liefer- und Dienstleistungen für die Digitalisierung der Reuterstädter Gesamtschule.
17153 Stavenhagen
Die Stadt Stavenhagen plant die Reuterstädter Gesamtschule zu digitalisieren. Die Schule besteht aktuell aus 2 Gebäuden, die sich in der Straße am Wasserturm und in der Str. des Friedens befinden.
Die Arbeiten finden im Haus 1 (Straße am Wasserturm 1) statt. Die Digitalisierung umfasst im ersten Schritt die Lieferung und Installation der Elektrik. Im zweiten Schritt die Lieferung und Installation der IT-Technik.
Um den Schulbetrieb während der Bauarbeiten nicht zu behindern werden die Arbeiten wenn möglich in die Ferien geplant.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zur Eignung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen oder Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB erfolgt sind 2. Auszug aus dem Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle), soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bieter stammt, vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. (Sanktionen Russland) (Vordruck "Eigenerklärung EU-Verordnung Russland") Bei Bietergemeinschaften sind die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Sämtliche unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auf Antrag des Betroffenen (§ 150 GewO).
1. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) des Unternehmens (bzw. in Summe bei einer Bietergemeinschaft) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Umsatzzahlen der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft zu addieren.
2. Bescheinigung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Bescheinigungen von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen einzuholen.
1. Eigenerklärung über die gewerkspezifische Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen mit Angaben zu Berufsqualifikation und Berufserfahrung.
2. Nachweis von mindestens drei vergleichbaren abgeschlossenen Projekten in Deutschland / Österreich / Schweiz in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf den Auftragsgegenstand mit Angabe von Projektname inkl. Ansprechpartner und Kontaktdaten, Leistungszeit, Leistungsumfang, Größe des Netzes (Anzahl der Verbindungen/Anschlüsse), etc.
Der genannte Ansprechpartner muss die Angaben in der Referenzliste bestätigen können und befugt sein, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen. Der Auftraggeber muss ohne Beteiligung des Anbieters Kontakt mit jedem genannten Ansprechpartner aufnehmen und die Angaben in der Referenzliste überprüfen können.
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein, d. h. sie müssen innerhalb der vergangenen 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsabgabefrist erbracht, aufgenommen oder beendet worden sein.
Mindestanforderungen: Es sind mindestens drei Referenzen einzureichen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind. Eine Referenz ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar, wenn sie bezogen auf das in den Wettbewerb gestellte Auftragsvolumen sowie dem Leistungsgegenstand vergleichbar ist.
Es muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale erfüllt sind, d. h. die Bieter sind aufgefordert, in der Beschreibung der jeweiligen Referenzprojekten auf die genannten Merkmale einzugeben Im Falle einer Bietergemeinschaft können Referenzprojekte von allen Partnern der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die Referenzprojekte müssen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft eindeutig zuzuordnen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.