Stadt Sassnitz- Multifunktionales, integratives und barriefreies Sport- und Begegnungszentrum - Sportplatz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Sassnitz- Multifunktionales, integratives und barriefreies Sport- und Begegnungszentrum - Sportplatz
Die Stadt Sassnitz beabsichtigt den Sportplatz Dwasieden grundhaft zu sanieren und umfassend neu zu gestalten. Entstehen soll ein multifunktionales, integratives und bar-rierefreies Sport- und Begegnungszentrum mit einem Großspielfeld, Rundlaufbahnen, einer multifunktionalen Beachanlage und einer Sport-, Spiel- und Fitnessfläche.
Die Entwurfsplanung für die Maßnahme wurde im Vorfeld und zur Beantragung von Fördermitteln durch das Landschaftsarchitekturbüro Thomas Niessen BDLA erstellt.
Die Unterlagen bilden die Grundlage für die weitere Planung und liegen der Ausschreibung bei.
Sassnitz
Das vorliegende Vergabeverfahren umfasst:
Los 1 – Freianlagenplanung nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 2 §§ 38 Leistungsphasen 3 tlw. bis 9 und Planungsleistungen für Abbruch- und Sicherungsmaßnahmen Los 2 - Planungsleistung Ingenieurbauwerke (Einfriedungen/Mauern) nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 3 Leistungsphasen 3 tlw. bis 9 inklusive örtlicher Bau-
überwachung Los 3 – Planungsleistung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 3 Leistungsphasen 3 tlw. bis 9 inklusive örtlicher Bauüberwachung Los 4 – Planungsleistung Verkehrsanlagen nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 4 §§ 45 Leistungsphasen 3 tlw. bis 9 inklusive örtlicher Bauüberwachung Der Auftraggeber beabsichtigt die Lose 1 bis 4 an einen Bieter/eine Bietergemein-schaft zu vergeben und die Planungsleistungen stufenweise zu beauftragen.
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Es ist geplant, die Maßnahme mit Fördermitteln umzusetzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat aktuell mindestens 2 Land-schaftsarchitekten/Bauingenieure oder vergleichbar, von denen mindestens 2 Landschaftsarchitekten/Bauingenieure oder vergleichbar mit Nachweis der Be-rufszulassung (Mitglied Kammer oder vergleichbarer Nach-weis/abgeschlossene Fachausbildung) sein muss, beschäftigt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder derKonzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften einSchaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.