Stadt Barth Sanierungsträger Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-06-17-shp01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barth
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-barth.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sh-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Barth Sanierungsträger
Die Stadt Barth beabsichtigt die Sanierung des Stadtteils Barth Süd. Hierfür wird ein treuhändischer Sanierungsträger gesucht, der Maßnahmen nach § 157 ff. BauGB durchführt.
18356 Barth
Die Stadt Barth beabsichtigt die Sanierung des Stadtteils Barth Süd. Hierfür wird ein treuhändischer Sanierungsträger gesucht, der Maßnahmen nach § 157 ff. BauGB durchführt.
Es sind im Wesentlichen die regelmäßig von einem treuhändischen Sanierungsträger zu leistenden Aufgaben zu erbringen. Dies sind im Wesentlichen die folgenden Leistungen:
1. Allgemeine Leistungen zur praktischen Umsetzung des Sanierungsverfahrens
2. Vorbereitung, Unterstützung und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit
3. Im Rahmen des Sanierungsverfahrens anfallende Aufgaben in und für städtische und sonstige Arbeitsgruppen und Ausschüsse
4. Vorbereitende Maßnahmen
5. Ordnungsmaßnahmen
6. Abwicklung der Sanierungsmaßnahme
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt
- Eigenerklärung zu Sanktionen gegen Russland (VO (EU) 2022/576)
- EIgenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Berufshaftpflichtversicherung Personenschäden mind. 1 Mio EUR, sonstige Schäden mind. 0,5 Mio EUR
- Eigenerklärung des Bewerbers zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen und Zusammenarbeit mit Anderen
- Gesamtjahresumsatz und auftragsspezifischer Jahresumsatz aus den vergangenen drei Geschäftsjahren
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: mindestens 5 Referenzen
- Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 158 BauGB
Der Vertragszeitraum endet nach erfolgreicher Umsetzung und Abrechnung der Gesamtmaßnahme, spätesten jedoch nach der gem. § 142 Abs. 3 BauGB in der
Sanierungssatzung festgelegten Frist und danach erfolgter Abrechnung der Gesamtmaßnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D447350691 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de
Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245),
das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, Anwendung.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de