Generalplanungsleistungen ab LP 5 zum Erweiterungsneubau Grundschule Techentin in 19288 Ludwigslust Referenznummer der Bekanntmachung: 3021097
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigslust
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19288
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://ludwigslust.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen ab LP 5 zum Erweiterungsneubau Grundschule Techentin in 19288 Ludwigslust
Generalplanungsleistungen ab LP 5 zum Erweiterungsneubau Grundschule Techentin in 19288 Ludwigslust - Planungsleistungen ab LP 5 in Anlehnung an die HOAI, Teil 3, Abschnitt 1 "Gebäude und Innenräume" und Abschnitt 2 "Freianlagen" sowie Teil 4, Abschnitt 1 "Tragwerksplanung" und Abschnitt 2 "Technische Ausrüstung" sowie Beratungsleistungen gemäß HOAI, Anlage 1, Abschnitt 1.2. "Wärmeschutz und Energiebilanzierung" und Abschnitt 1.2.4 "Bauakustik, Schallschutznachweis" sowie "Leistungen für Brandschutz" in Anlehnung an AHO Schriftreihe Heft Nr. 17
Grundschule Techentin Schulstraße 5 19288 Ludwigslust OT Techentin
Auf dem Grundstück Schulstraße 5 in Ludwigslust OT Techentin befinden sich das historische Schulgebäude, welches derzeit als Hort und Kantine genutzt wird sowie das bestehende Schulgebäude einschließlich einer angebauten Mehrzweckhalle, die vorwiegend dem Schulsport dient.
Die Bestandsgebäude sind nicht Gegenstand dieser Planung, sind allerdings in die Planung der Freianlagen und die funktionalen Bezüge zwischen Bestands- und Neubauten einzubeziehen (z.B. durch die Herstellung einer überdachten Verbindung zwischen beiden Gebäudeteilen des Alt- und Neubaus).
Im Norden des Grundstücks befinden sich zurzeit die Außensportanlagen, im Westen und Süden jeweils ein Spielplatz und im Südosten der Schulgarten. Diese bestehenden Nutzungen können im Rahmen der Neugestaltung der Außenanlagen verlagert werden.
Vorwiegend für die Schulnutzung müssen die Außenflächen den Ansprüchen an den Pausenaufenthalt, den Schulsport und dem Spielen gerecht werden. Weiterhin wird ein kleiner Schulgarten eingerichtet.
Der Neubau soll als Passivhaus gemäß den entsprechenden Richtwerten des PHI aus Darmstadt errichtet werden, um so besonderen Anforderungen an Energieeinsparung, Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit zu entsprechen. Mit der vorliegenden ganzheitlichen Planung kann gegenüber dem aktuellen Stand der Technik (EnEV 2016) über 60% des im Jahr anfallenden Heizwärmebedarfs eingespart werden.
Die Außenwände sollen in Holzständerkonstruktion mit Zellulosedämmstoff errichtet werden und weisen so einen zusätzlichen ökologischen Mehrwert auf. Die U-Werte der Gebäudehülle sollten dabei kleiner als 0,15 W/m2K sein. Gleiches gilt für die U-Werte der Fenster und Außentüren, welche kleiner als 0,80 W/m2K sein sollen. Um Bauschäden zu vermeiden, muss die Gebäudehülle luftdicht und wärmebrückenreduziert ausgebildet werden.
Eine kontrollierte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und Luftfiltern gewährleistet eine saubere und kontrollierte Frischluftzufuhr. Die Wärmeerzeugung erfolgt mittels einer Wärmepumpe (Erdwärmesonde).
Zudem ist geplant eine PV-Anlage zur Eigennutzung zu errichten. Die Leistung dieser Anlage deckt die Verbrauchsspitzen der Lüftungsanlage und der Wärmepumpe ab. Erzeugter Strom wird bei Nichtabnahme zwischengepuffert.
Weiterhin ist eine steuerbare Beleuchtungstechnik zu installieren, welche individuell an die täglichen Abläufe des Schul- und Unterrichtsbetriebes angepasst werden kann.
Die Baukosten sind aus förder- und haushaltsrechtlichen Gründen budgetiert und stellen eine strikt einzuhaltende Obergrenze dar:
KG 300 - 1.790.973,05 EUR netto
KG 400 - 885.306,72 EUR netto
KG 500 - 356.470,59 EUR netto
Die Planungsleistungen beziehen sich nur auf die LP 5 bis 8 der HOAI. Dabei erfolgt eine stufenweise Beauftragung bis LP 7. Das Leistungsbild der LP 8 wird ggfs. optional im Anschluss an die 7 - bei Vorlage des Fördermittelbescheids - beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche über die HOAI hinaus geltend gemacht werden.
Unbekannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe B+K Sven Buck und Partner
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt-Glewe
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19306
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYRN3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.