Wärmestrategie 2020 – 2. Ausbaustufe - Los 4 Bautechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE80N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: D-17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmestrategie 2020 – 2. Ausbaustufe - Los 4 Bautechnik
Im Rahmen der Umsetzung der 2. Ausbaustufe der Wärmestrategie 2020 planen die Stadtwerke Greifswald die Errichtung einer weiteren iKWK-Anlage (innovative Kraft-Wärme-Kopplung). Im Rahmen der 2. Ausbaustufe wird ein iBHKW-Modul (ca. 4,5 MW el.) in Verbindung mit einem Großwärmepumpensystem (ca. 2 MW thermisch) errichtet. Das Großwärmepumpensystem wird voraussichtlich als Kombination mehrerer Luft/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in modularer Bauweise ausgeführt. Für die Wasser/Wasser-Wärmepumpen ist ein neues Betriebsgebäude zu errichten, die Luft/Wasser-Wärmepumpen werden im Freien errichtet. Das iBHKW-Modul soll in der bestehenden Turbinenhalle errichtet werden. Der dafür notwendige Umbau der Turbinenhalle ist Bestandteil der 2. Ausbaustufe der Wärmestrategie 2020. Darüber hinaus beinhaltet das Projekt Transformatoren für das BHKW-Modul sowie die dazugehörige Leittechnik zur Steuerung und Regelung der neuen Anlagen einschließlich der Anbindung an die Bestandsanlagen.
Bautechnik
Greifswald
Umbau der bestehenden Turbinenhalle für das BHKW-Boddenluft sowie ein Neubau für die Großwärmepumpen bestehend aus:
- Herstellung Betonzelle BHKW Boddenluft
- Herstellung Wärmepumpengebäude
- Erdarbeiten
- Türen, Fenster, Tore
- Maler- und Lackierarbeiten
- Metallbauarbeiten
- Herstellung der AwSV-Flächen
- Pflasterarbeiten
- Herstellen von Rohr- und Kabelgräben
- Krananlagen
Der Auftrag beinhaltet alle Arbeiten bis zur Inbetriebnahme.
In Abhängigkeit von behördlichen Genehmigungen, Auflagen etc.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wird mit den Einzellosen veröffentlicht bzw. ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Nachweise zur Fachkunde und Zuverlässigkeit sind im Lieferantenportal der Stadtwerke Greifswald gesondert
hochzuladen.
Die technische Leistungsfähigkeit ist über Referenzen nachzuweisen; dieses aus Projekten, die mit dem
Vergabegegenstand in etwa vergleichbar sind.
Die Vergabestelle fordert und erwartet mindestens vergleichbare 3 Referenzen.
Wird mit den Einzellosen veröffentlicht bzw. ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber
bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern
bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber
der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern
bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen,
damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor
der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber
bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Schwerin
Land: Deutschland