Wärmestrategie 2020 – 2. Ausbaustufe - Los 4 Bautechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-01

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE80N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: D-17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stadtwerke-greifswald.de
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://ssl.sw-greifswald.de/lieferantenportal/easysite/swg-lieferantenmanagement
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Sektorenauftraggeber Stadtwerke
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Energieversorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wärmestrategie 2020 – 2. Ausbaustufe - Los 4 Bautechnik

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45251100 Bauarbeiten für Kraftwerke
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen der Umsetzung der 2. Ausbaustufe der Wärmestrategie 2020 planen die Stadtwerke Greifswald die Errichtung einer weiteren iKWK-Anlage (innovative Kraft-Wärme-Kopplung). Im Rahmen der 2. Ausbaustufe wird ein iBHKW-Modul (ca. 4,5 MW el.) in Verbindung mit einem Großwärmepumpensystem (ca. 2 MW thermisch) errichtet. Das Großwärmepumpensystem wird voraussichtlich als Kombination mehrerer Luft/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in modularer Bauweise ausgeführt. Für die Wasser/Wasser-Wärmepumpen ist ein neues Betriebsgebäude zu errichten, die Luft/Wasser-Wärmepumpen werden im Freien errichtet. Das iBHKW-Modul soll in der bestehenden Turbinenhalle errichtet werden. Der dafür notwendige Umbau der Turbinenhalle ist Bestandteil der 2. Ausbaustufe der Wärmestrategie 2020. Darüber hinaus beinhaltet das Projekt Transformatoren für das BHKW-Modul sowie die dazugehörige Leittechnik zur Steuerung und Regelung der neuen Anlagen einschließlich der Anbindung an die Bestandsanlagen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 11 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bautechnik

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45210000 Bauleistungen im Hochbau
45220000 Ingenieur- und Hochbauarbeiten
45250000 Bauarbeiten für Kraftwerke, Bergbau- und Produktionsanlagen und für Gebäude der Öl- und Gasindustrie
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Hauptort der Ausführung:

Greifswald

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Umbau der bestehenden Turbinenhalle für das BHKW-Boddenluft sowie ein Neubau für die Großwärmepumpen bestehend aus:

- Herstellung Betonzelle BHKW Boddenluft

- Herstellung Wärmepumpengebäude

- Erdarbeiten

- Türen, Fenster, Tore

- Maler- und Lackierarbeiten

- Metallbauarbeiten

- Herstellung der AwSV-Flächen

- Pflasterarbeiten

- Herstellen von Rohr- und Kabelgräben

- Krananlagen

Der Auftrag beinhaltet alle Arbeiten bis zur Inbetriebnahme.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 800 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 25/09/2022
Ende: 31/05/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

In Abhängigkeit von behördlichen Genehmigungen, Auflagen etc.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Wird mit den Einzellosen veröffentlicht bzw. ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.

Nachweise zur Fachkunde und Zuverlässigkeit sind im Lieferantenportal der Stadtwerke Greifswald gesondert

hochzuladen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die technische Leistungsfähigkeit ist über Referenzen nachzuweisen; dieses aus Projekten, die mit dem

Vergabegegenstand in etwa vergleichbar sind.

Die Vergabestelle fordert und erwartet mindestens vergleichbare 3 Referenzen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Wird mit den Einzellosen veröffentlicht bzw. ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 025-059414
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/08/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber

bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern

bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber

der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein

Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern

bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen,

damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor

der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber

bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der

Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3

Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/07/2022