Fachplaner Sanierung und Erweiterung Gerhart-Hauptmann-Gymnasium Wismar; Los 1 Fachplanung ELT-Planung Los 2 Fachplanung HSL-Planung, Los 3 Fachplanung Tragwerk Neubau, Los 4 Fachplanung Tragwerk Be
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23970
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nordwestmecklenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplaner Sanierung und Erweiterung Gerhart-Hauptmann-Gymnasium Wismar; Los 1 Fachplanung ELT-Planung Los 2 Fachplanung HSL-Planung, Los 3 Fachplanung Tragwerk Neubau, Los 4 Fachplanung Tragwerk Be
Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat 2021 einen Architektenwettbewerb für Sanierung und Erweiterung des Gerhart-Hauptmann-Gymnasiums in Wismar ausgeschrieben.
Die Sanierung des 1905 errichteten, denkmalgeschützten Bestands ist aus technischen und kapazitiven Gründen erforderlich. Die BGF ist 3596 m².
Der Neubau setzt direkt an den Bestandsbau an und soll eine BGF von 2267 m² haben.
Die gesamte Baumaßnahme soll nach BNB mit Silber zertifiziert werden.
Der Gesamtkostenrahmen KG 200 bis 700 beträgt 19,6 Mio € brutto.
alle Lose
Sanierung und Erweiterung Gerhart- Hauptmann-Gymnasium Wismar, ELT-Planung
Wismar
Nach Einschätzung des AG sind diese Leistungen der HZ II zuzuordnen.
Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (Lph. 1 bis 3), Stufe 2 (Lph. 4 bis 8).
Planungszeitraum: ab Nov 2022. Geplante Bauzeit: 2024 bis 2026.
Die Auswahlkriterien entsprechen den Eignungskriterien aus Abschnitt III und werden wie folgt gewichtet:
Technische Leistungsfähigkeit 50%, Personelle Leistungsfähigkeit 37%, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 9%, sonstige Kriterien 4%.
Näheres siehe Bewerbungsbogen.
Sanierung und Erweiterung Gerhart- Hauptmann-Gymnasium Wismar, HLS-Planung
Wismar
Nach Einschätzung des AG sind diese Leistungen der HZ II zuzuordnen.
Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (Lph. 1 bis 3), Stufe 2 (Lph. 4 bis 8).
Planungszeitraum: ab Nov 2022. Geplante Bauzeit: 2024 bis 2026.
Die Auswahlkriterien entsprechen den Eignungskriterien aus Abschnitt III und werden wie folgt gewichtet:
Technische Leistungsfähigkeit 50%, Personelle Leistungsfähigkeit 37%, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 9%, sonstige Kriterien 4%.
Näheres siehe Bewerbungsbogen.
Sanierung und Erweiterung Gerhart- Hauptmann-Gymnasium Wismar, Tragwerksplanung Neubau
Wismar
Nach Einschätzung des AG sind diese Leistungen der HZ III zuzuordnen.
Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (Lph. 1 bis 3), Stufe 2 (Lph. 4 bis 8).
Planungszeitraum: ab Nov 2022. Geplante Bauzeit: 2024 bis 2026.
Die Auswahlkriterien entsprechen den Eignungskriterien aus Abschnitt III und werden wie folgt gewichtet:
Technische Leistungsfähigkeit 50%, Personelle Leistungsfähigkeit 37%, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 9%, sonstige Kriterien 4%.
Näheres siehe Bewerbungsbogen.
Sanierung und Erweiterung Gerhart- Hauptmann-Gymnasium Wismar, Tragwerksplanung Bestand
Wismar
Nach Einschätzung des AG sind diese Leistungen der HZ III zuzuordnen.
Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (Lph. 1 bis 3), Stufe 2 (Lph. 4 bis 8).
Planungszeitraum: ab Nov 2022. Geplante Bauzeit: 2024 bis 2026.
Eignungskriterien aus Abschnitt III und werden wie folgt gewichtet:
Personelle Leistungsfähigkeit 65%, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 18%, sonstige Kriterien 17%.
Näheres siehe Bewerbungsbogen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmers,
insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Studiennachweise und/oder Bescheinigungen, z.B. Kammermitgliedschaft.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter (Projektleiter) die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
.
- Eintragung ins Berufsregister (Handelsregister o.ä.), falls eintragungspflichtig.
.
- Erklärungen gem. §§ 123, 124 GWB.
Näheres zu III.1 siehe Bewerbungsbogen.
— Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung.
.
— Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 bis 2021).
.
— Erklärung des Bewerbers über den Fachumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 bis 2021).
Fachumsatz: bei ELT 400 T€ netto, bei HLS 500 T€ netto, bei Twp (Neubau) 200 T€, bei Twp (Bestand) 100 T€.
— Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens,
insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung, s. III.2.1.
.
— Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation sowie Berufserfahrung und Weiterbildung der technischen Leitung (Projektleiter und Stellvertreter/Bauleiter).
.
— Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der Anzahl in den letzten drei Jahren (2019 bis 2021) Beschäftigter im Bereich der geforderten Dienstleistungen.
.
— Auflistung der vom Bewerber in den letzten sechs Jahren erbrachten vergleichbaren Referenzen.
.
— Auflistung der vom vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter in den letzten sechs Jahren erbrachten vergleichbaren Referenzen.
.
— Beschreibung der organisatorischen Maßnahmen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität.
.
Die Referenzobjekte können zusätzlich auf einer Seite DIN A4 in Form von Texten, Fotos und Plänen dargestellt werden. Bei Referenzen, deren Urheberrecht bei anderen liegt, sind die Urheber und deren Anteil der eigenen Leistung anzugeben.
Arbeitsgemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistung erbracht hat.
— Jährlicher Mittelwert an fest angestellten Ingenieuren (incl. Inhaber): bei ELT 6, bei HLS 8, bei Twp (Neubau) 10, bei Twp (Bestand) 6.
— Durchschnittliche Berufserfahrung von Projektleiter und dessen Stellvertreter: bei Twp (Bestand) 3 Jahre, bei den anderen Losen 7 Jahre.
— Lose der TGA-Planung: Referenznachweise des Büros, abgeschlossen in den letzten sechs Jahren (Lph. 8): Ein Projekt Schulgebäude o.vgl.bar (Bildungsbau), ein Projekt Neubau, ein Projekt Sanierung im Denkmalschutz, eine Planung für BNB-Zertifikat, zwei Projekte mit Netto-Auftragswert > 300 T€.
— Los Twp (Neubau): Referenznachweise des Büros, abgeschlossen in den letzten sechs Jahren (Lph. 6):
Ein Projekt Schulgebäude o.vgl.bar (Bildungsbau), ein Projekt Neubau mit Holz-/Holzhybridbauweise, ein Projekt mit der besonderen Leistung ingenieurtechnische Kontrolle, zwei Projekte mit Netto-
Auftragswert > 100 T€.
— Los Twp (Bestand): Referenznachweise des Büros, abgeschlossen in den letzten fünf Jahren (Lph. 6):
Ein Projekt Schulgebäude o.vgl.bar (Bildungsbau), zwei Projekte mit Nettobaukosten (KG 300+400) > 5 M€.
— Lose der TGA-Planung: Der Projektleiter oder Stellvertreter weist ein Bauprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber sowie ein Bauprojekt im Bestand nach.
— Los Twp (Neubau): Innerhalb des Projektteams besteht eine Eintragung in die Liste qualifizierter Tragwerksplaner.
— Los Twp (Bestand): Der Projektleiter weist ein Bauprojekt im Bestand nach.
Die Referenzen können können für mehrere Nachweise verwendet werden.
— Der Bewerber verfügt über ein eigenes QM-System.
§ 75(2) VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(a) Die Teilnahmeanträge müssen an dem unter IV.2.2 genannten Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber (siehe I.1) vorliegen. Teilnahmeanträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seines Teilnahmeantrags.
.
(b) Bei Mehrfachbewerbungen auf der Ebene des direkten Auftragnehmers (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) muss dieser Bewerber mit allen seinen Bewerbungen nachweisen, dass durch die Mehrfachbewerbung keine Verzerrung des Wettbewerbs entsteht. Fehlt dieser Nachweis, führt dies zum Ausschluss aller dieser Bewerbungen vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbungen gelten auch Bewerbungen von Büros innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Außerdem wird eine Bewerbung bzw. Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros als Mehrfachbewerbung eingestuft.
.
(c) Bewerbungen sind nur mit dem Formular "Teilnahmeantrag" (erste Seite Bewerbungsbogen) möglich;
formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
.
(d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung (auch Kopie möglich) der Bewerbung beizulegen. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht unterschriebene Teilnahmeanträge und fehlende Nachweise können zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung führen.
.
(e) Weitere Unterlagen über die oben angeforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht, führen zur Abwertung und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
.
(f) Teilnahmeanträge, die nicht über die Plattform (siehe I.2) eingereicht wurden, werden nach aktuellem Recht nicht akzeptiert und von der Wertung ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
.
— Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der [Nachprüfungs]Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
Postleitzahl: 23970
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]