Erneuerung der Beamertechnik und Projektionsflächen in diversen Hörsäle

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE803
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-rostock.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung der Beamertechnik und Projektionsflächen in diversen Hörsäle

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38652100 Vorführgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Wechsel der Beamertechnik und Projektionsflächen in 6 Hörsälen der Universität Rostock:

Lieferung und Montage Beamertechnik inklusive Deckenmontage und Demontage Alt-Technik

Wechsel der Projektionsflächen

Einbindung in die Crestron Gesamtsteuerung und Anpassung der Programmierung der Hörsäle

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Wechsel der Beamertechnik und Projektionsflächen in 6 Hörsälen der Universität Rostock:

Lieferung und Montage Beamertechnik inklusive Deckenmontage und Demontage Alt-Technik

Wechsel der Projektionsflächen

Programmierung der Bedienpaneloberfläche je Raum (Crestron)

Einbindung aller Räume in die Crestron Fusion Gesamtsteuerung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
  • Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden
Erläuterung:

Die Zuverlässigkeit der Medientechnik in den Hörsälen, Lehr- und Veranstaltungsräumen der Universität ist eine Grundvoraussetzung für die Lehre und die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen. Für die gesamte Medientechnik der Universität ist das ITMZ zuständig, wobei lediglich zwei Mitarbeiter mit etwa 75 % ihrer Arbeitszeit dafür zur Verfügung stehen. Das kann nur gelingen, wenn konsequent Rahmenbedingungen gesetzt werden, die den Personalbedarf so weit wie möglich minimiert.

Zum einen ist es nicht möglich, eine Vielzahl von Geräten zu betreiben und zu betreuen. Das betrifft sowohl den Gerätehersteller als auch Leistungsklassen und Gerätetypen. Derzeit fokussieren die Universität Rostock deshalb auf Geräte der Firma Panasonic. Ein Wechsel bzw. eine Vielzahl verschiedener Produkte würde unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Betrieb und Wartung mit sich bringen. In sämtlichen Hörsälen und einem Großteil der Seminarräume erfolgt die Steuerung der Medientechnik je Raum durch eine Crestronsteuerung in der Ein-und Ausgabesignale verarbeitet werden und alle Funktionen in zentralen Touchpanels zusammengeführt werden. An der Universität Rostock wird die zentrale Crestron-Steuerung genutzt. Die Basis-Software dafür wurde in bereits erbrachter Leistung von der Fa. Hesse & Partner GmbH programmiert. Für einzelne hinzukommende Geräte muss die Software jeweils entsprechend erweitert werden, z.B. zur Touchpanel- und Lichtsteuerungsanbindung und die Anbindung an die Überwachungssoftware Fusion. Diese wurde durch die Firma Hesse & Partner GmbH installiert und wird durch sie betreut. Die Softwareerweiterung kann nur von der Firma Hesse & Partner GmbH vorgenommen werden, da der Quellcode der Basissoftware nicht für andere Firmen zur Verfügung steht. Bei einer anderen Firma müsste eine komplette neue Basissoftware programmiert werden, was zusätzlichen Kosten verursachen würde und ggf. eine Inkompatibilität der anzusteuernden Geräten mit sich bringt. Die dafür erforderliche Entwicklungs- und Testzeit, steht der Universität aus personalkapazitiven Gründen nicht zur Verfügung. Die Hardwarelieferung und Programmierungsleistungen werden zusammen vergeben, da die Leistung ein Gesamtsystem darstellt. Bei Mängeln, die zu fehlenden Funktionen führen wird so unmittelbar durch den Auftragnehmer das Gesamtsystem geprüft und ggf. Instandgesetzt. Insbesondere im Laufenden Semester ist eine hohe Verfügbarkeit Präsentationstechnik erforderlich, so dass eine zweitaufwändige Suche, der Verantwortlichkeit für die Beseitigung von Mängeln (Hard- oder Software) nicht tolerierbar ist. Die Erneuerung der Technik ist eine Erweiterung bereits durch die Firma Hesse und Partner erbrachten Leistung und wird aus den vorgenannten Gründen direkt an die Firma Hesse und Partner vergeben.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 22-00775
Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung Beamertechnik in diversen Hörsälen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
11/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: — der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen Zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/07/2022