Ausrüstung von ÖPNV-Bussen mit Videoüberwachung (CCTV) und automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) Referenznummer der Bekanntmachung: VLP-002-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagenow
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19230
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vlp-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausrüstung von ÖPNV-Bussen mit Videoüberwachung (CCTV) und automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS)
Die Leistung besteht in der Ausrüstung von ÖPNV-Bussen mit Videoüberwachung (CCTV) und automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) sowie der Lieferung eines Flottenmanagementsystems.
Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH Bahnhofstraße 125 19230 Hagenow
Die Leistung besteht in der Ausrüstung von ÖPNV-Bussen mit Videoüberwachung (CCTV) und automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) sowie der Lieferung eines Flottenmanagementsystems.
1. Der Auftragnehmer liefert die gemäß Leistungsbeschreibung (Teil B) zu liefernden Systeme auch für Neufahrzeuge des Auftraggebers als Beistellungen.
2. Der Auftragnehmer liefert die gemäß Kap. 2.10 der Leistungsbeschreibung (Teil B) zu liefernden Ersatzteile.
3. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung "Übergabe der Zähldaten an IVU TicketBox per VDV 300" gemäß Kap. 2.6.11 der Leistungsbeschreibung (Teil B).
4. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung "FMS-Aufzeichnung" gemäß Kap. 2.2.2 der Leistungsbeschreibung (Teil B).
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung "Supportleistung vor Ort incl. An /Abreise" gemäß Ziff. 3 Abs. 3 der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil C).
Die weiteren Bedingungen für die Ausübung der Optionen sind in Ziff. 12 der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil C) festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen, insbesondere:
- über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Aus-schlussgründe nach §§ 123, 124 GWB;
- nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG);
- nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG);
- nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) und
- nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket).
Die abzugebenen Eigenerklärungen sind im Teilnahmeantrag (Teil D) enthalten.
1. Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) Betriebshaftpflichtversicherung mit den in Ziff. 6 Abs. 1 der Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen von jeweils 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden. Alternativ kann eine Eigenerklärung eingereicht werden, dass die bestehende Haftpflichtversicherung nicht die in Ziff. 6 Abs. 1 der Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen auf weist sowie eine Verpflichtungserklärung, im Auftragsfall die Deckungssummen zum Leistungsbeginn anzupassen; Mindestanforderung gemäß Ziff. 8.3 Nr. 3 der Bewerbungsbedingungen (Teil A).
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; Mindestanforderung gemäß Ziff. 8.3 Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen (Teil A).
3. Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie - soweit vorgeschrieben - Lagebericht), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist.
1. Darstellung von Referenzen über die Lieferung und Wartung von Video- und AFZ-Systemen in Bussen, Mindestanforderungen gemäß Ziff. 8.3 Nr. 2 der Bewerbungsbedingungen (Teil A).
2. Eigenerklärung des Bewerbers über die Anzahl seiner jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden insgesamt und bezogen auf das auftragsgegenständliche Geschäftsfeld jeweils der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.
3. Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung), dass das Unternehmen zur Einhaltung der Vertragstermine gemäß Ziff. 2 der Besonderen Vertragsbedingungen in der Lage ist.
Wir verweisen auf Ziff. 15 der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil C).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YAXRWKE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind."
Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit
- ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder
- der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).