Stadt Boizenburg/Elbe - Grundschulzentrum Boizenburg - Erdarbeiten mit Abbruch und Grundleitungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022070003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Boizenburg/Elbe
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19258
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.boizenburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Boizenburg/Elbe - Grundschulzentrum Boizenburg - Erdarbeiten mit Abbruch und Grundleitungen
Grundschulzentrum Boizenburg - Erdarbeiten mit Abbruch und Grundleitungen
An d. Quöbbe 10 19258 Boizenburg/Elbe
Die Neubauten BT A und B werden in Massivbauweise mittels Flachgründung
auf Streifenfundamenten errichtet. Dafür sind Grundflächen von ca. 1.250 qm
(BT A) und ca. 1.625 qm (BT B) vorgesehen. Hinzu kommt der Abbruch des
eingeschossigen massiven Anbaus der Bestandsschule (Grundfläche insg.
ca. 90 qm) sowie die Grundleitungslegungen in den Bauteilen A und B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Tillmann Bau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bleckede
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21354
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YRHF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.