Stadt Boizenburg/Elbe - Grundschulzentrum Boizenburg - erweiterte Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022070004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Boizenburg/Elbe
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19258
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.boizenburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Boizenburg/Elbe - Grundschulzentrum Boizenburg - erweiterte Rohbauarbeiten
Grundschulzentrum Boizenburg - erweiterte Rohbauarbeiten
An d. Quöbbe 10 19258 Boizenburg/Elbe
Bauteil A: Erweiterung der Grundschule, dreigeschossig mit Flachdach, ohne
Unterkellerung, BGF Altbau:1.840qm / Neubau: 3.040qm, Neubau in
Massivbauweise, i.d.R. Stahlbeton Außenwände 20-24cm, Geschossdecken
22cm. Bestandsgebäude: zwei neue Bodenplatten im EG, Hohlraum aufgefüllt,
Türöffnungen/schließungen, zwei neue Treppenläufe in Ortbeton, etc.
Bauteil B: Zweifeldsporthallenbau mit eingeschossigem Nebentrakt in
Massivbauweise, BGF ca. 1.580 qm, NRF ca.1.440 qm, i.d.R. KS-MW
Außenwände 20-24cm, Flachdach Nebentrakt und Sohle Stahlbeton 18-25cm.
Bauteil C: Bestandsgebäude, zwei neue Bodenplatten im EG, Hohlraum
aufgefüllt, Türöffnungen/schließungen, zwei neue Treppenläufe in Ortbeton, etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Tillmann Bau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bleckede
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21354
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YRHN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.