Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Selmsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 3121045
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönberg
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23923
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schoenberger-Land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Selmsdorf
Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Selmsdorf - in Anlehnung an HOAI 2021, Los 1: Objektplanung "Gebäude und Innenräume", Los 2: Fachplanung "Tragwerksplanung", Los 3: Fachplanung "Technische Ausrüstung" und Los 4: Objektplanung "Freianlagen"
Selmsdorf B104 23923 Selmsdorf
Die Freiwillige Feuerwehr Selmsdorf ist eine Ausbildungsstätte und erhält einen Übungsturm (8m /12m Anleiterstelle). Dieser wird als möglichst wirtschaftliche Konstruktion an das Gebäude angeschlossen. Denkbar ist eine Stahlkonstruktion als Treppenturm mit Podesten an den entsprechenden Anleiterhöhen. Falls nötig, kann die Treppe so als 2.baulicher Rettungsweg genutzt werden.
Der Schulungsraum ist für 100 Personen ausgerichtet und wird in das Obergeschoss geplant. Eine eingeschossige Bauweise ist aus städtebaulichen und wirtschaftlichen Gründen nicht zu empfehlen. Das Gebäude erhält entsprechend einen Treppenraum und einen Aufzug. Das Gebäude ist barrierefrei zu planen und erhält im OG ein barrierefreies WC (Schulungsbereich). Es wird davon ausgegangen, dass neben Schulungen auch Veranstaltungen der Gemeinde im Schulungsraum stattfinden. Die Raumteilung durch eine mobile Trennwand ist zu beachten.
Für die Beheizung der Fahrzeughalle (7GradC) sind Deckenstrahlplatten gewünscht. Das Feuerwehrgebäude wird je nach Erfordernis in den entsprechenden Räumen/Nutzungen mit einer Fußbodenheizung oder mit statischen Heizkörpern geplant.
Die Bedarfsermittlung, die Wahl der Heizungsanlage und die Planung wird zu einem späteren Zeitpunkt der Haustechnikplaner zusammen mit dem Energieberater übernehmen. Der Raum mit emissionsstarken Geräten (Aggregate) soll möglichst an die Außenwand mit direktem Zugang durch Wartungspersonal und an die Nordseite (abgewandt vom Wohngebiet) gelegt werden.
Die Tore der Fahrzeughalle sind in Richtung der B104 (Osten) auszurichten.
Das Kopfgebäude mit dem Haupteingang für Besucher und Nicht-Einsatzkräfte wird nach Süden ausgerichtet. Dort schließt sich die PKW-Parkplatzanlage mit 60 Stellplätzen an, die von der Straße der Freiheit aus erreicht wird. Die Alarmausfahrt wird ohne Kreuzungsgefahr mit den PKW Richtung Nordosten geplant.
unbekannt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Schneekloth Architekten GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19055
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Schneekloth Architekten GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19055
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Schneekloth Architekten GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19055
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Schneekloth Architekten GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYRN4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.