Erweiterung Koorperative Gesamtschule Rövershagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Doberan
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18209
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Koorperative Gesamtschule Rövershagen
Das Planungsgebiet befindet sich im Bereich des Campus Europaschule in Rövershagen.
Hier muss durch den Neubau mehrerer Gebäude die Ver- und Entsorgung mit Trinkwasser, Schmutzwasser, Regenwasser -mit Rückhaltung - und Gas erschlossen werden.
Köhlerstrat 9 in 18182 Röverhagen
- Ca. 1.000 m2 Bereitstellungsfläche herstellen
- Ca. 6 St Probenahme nach LAGA ausführen
- Ca. 6.110 t Boden bis einschl. Z.1.2 entsorgen
- Ca. 2.080 m3 Leitungsgraben herstellen
- Ca. 3.180 m2 Grabenverbau herstellen
- Ca. 1.325 m3 Leitungsgraben verfüllen
- Ca. 710 m geschlossene Wasserhaltung durchführen
- Ca. 70 m Rohrleitung DN 200 aus PP herstellen
- Ca. 70 m Rohrleitung DN 250 aus PP herstellen
- Ca. 5 m Rohrleitung DN 300 aus PP herstellen
- Ca. 55 m Rohrleitung DN 300 aus Beton herstellen
- Ca. 5 m Rohrleitung DN 400 aus Beton herstellen
- Ca. 60 m Rohrleitung DN 500 aus Beton herstellen
- Ca. 190 m Rohrleitung DN 600 aus Beton herstellen
- Ca. 130 m Rohrleitung DN 700 aus Beton herstellen
- 16 St Schächte aus Betonfertigteilen DN 1000 herstellen
- 1 St Drosselschacht aus Betonfertigteilen DN 2000 herstellen,
- 17 St Schachtabdeckungen D400 herstellen
- 1 St Regenrückhaltebecken mit V=268 m3 aus Beton herstellen
- Ca. 480 m2 Baustraße aus Schotter herstellen
- Ca. 130 m Trinkwasserrohrleitung PE100 90x8,2 mm herstellen
- Ca. 465 m2 Pflasterdecke aus Betonpflaster aufnehmen und wiederherstellen
- Ca. 150 m2 Rasengittersteine aus Beton aufnehmen und wiederherstellen
- Ca. 7 St Baumfällungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich de Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister
- VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Nachweis der Präqualifizierung
- Dem öffentlichen Auftraggeber ist es ab sofort verboten, öffentliche Aufträge an russische Unternehmen zu vergeben bzw. solche Verträge weiterhin zu erfüllen. In der „Verordnung (EU) 2022/576 DES RATES vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts des Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren“ wurde daher u.a. folgender Artikel eingefügt:
Artikel 5k Abs. 1 „(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.“ Dazu ist die "Eigenerklärung RUS-Sanktionen" einzureichen.
- Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (nicht älter als 13 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 13 Monate) sowie eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- gültige qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung über den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikatiomnsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Untermnehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
- 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 angeschlossenen Kalenderjahren (mit Auftraggeberbescheinigung über die vertragsgemäße Erfüllung der Leistung)
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Leitungspersonal.
- Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 (Ausführungsbereich AK 1 oder AK 2) oder gleichwertig
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung über den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikatiomnsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Untermnehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 (Ausführungsbereich AK 1 oder AK 2) oder gleichwertig
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. siehe Pkt. I.3).
Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat das Unternehmen die Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich und vor Angabe eines Angebotes hinzuweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 18053
Land: Deutschland
§ 160 GWB -Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibtunberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland