Nd: YAG-Laser mit Güteschaltung und "injection seeding" Referenznummer der Bekanntmachung: IAP_120139
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kühlungsborn
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iap-kborn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nd: YAG-Laser mit Güteschaltung und "injection seeding"
Das am Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik zu installierende Nd:YAG-Lasersystem soll für Lidar-Messungen in der mittleren Atmosphäre in Kühlungsborn eingesetzt werden. Der Laser soll parallel zu einem vorhandenen Laser Innolas EVO IV eingesetzt werden. Aus Kompatibilitätsgründen soll der zu beschaffende Laser möglichst baugleich dem vorhandenen EVO IV sein. Neben der technischen Ähnlichkeit und der Ähnlichkeit der verwendeten Bauteile erfordert dies auch eine identische Softwareschnittstelle. Etwaige Kosten der Anpassung von Schnittstellen oder Bauteilen sind durch den Lieferanten zu tragen. Die genauen Schnittstellenparameter werden innerhalb von sechs Monaten nach Auftragsvergabe genannt.
Das Lasersystem soll durch Dioden, nicht durch Blitzlampen gepumpt werden. Die Lebensdauer der Pumpdioden und anderer optischer Bauteile soll bei mindestens 2 Jahren bzw. 2 Milliarden Pulsen liegen.
YAG-Laser mit Güteschaltung und "injection seeding"
Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik e.V. Schlossstraße 6 18225 Kühlungsborn
Nd:YAG-Laser mit Güteschaltung und "injection seeding"
Als Seedlaser kommt ein cw Nd:YAG-Laser der Firma Innolight (Prometheus 100) zum Einsatz, der nach anamorphotischer Strahlkorrektur und Polarisationseinstellung in eine polarisationserhaltende Single-Mode-Glasfaser eingekoppelt wird. Als Seedleistung stehen bis zu 100 mW bei 1064 nm zur Verfügung. Das Seedlaserlicht soll über einen FC-Faserstecker in das zu beschaffende Lasersystem eingekoppelt werden. Die Elektronik zur Cavity Control wird durch das IAP bereitgestellt.
Leistungsanforderungen werden im Leistungsverzeichnis aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nd: YAG-Laser
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krailling
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.innolas-laser.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Rechnungsstellung per E-Mail an [gelöscht] wird akzeptiert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQ5R21A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Gem. § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gem. § 135 Abs. 3 GWB
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kühlungsborn
Postleitzahl: 18225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.iap-kborn.de