Mobilitätzzentrale Bahnhof Torgelow
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Torgelow
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17358
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.torgelow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobilitätzzentrale Bahnhof Torgelow
Planungs- und Überwachungsleistungen nach HOAI Leistungsbild Tragwerksplanung für die Nutzungänderung und denkmalgerechte Instandsetzung des Bahnhofsgebäudes in Torgelow
17358 Torgelow
Das Bahnhofsgebäude mit seinem Anbau ist ein stadtbildprägendes und unter Denkmalschutz stehendes Gebäude, welches sich im Eigentum der Stadt Torgelow befindet.
Es handelt sich um ein teilunterkellertes, 3-geschossiges Gebäude mit einem 1-geschossigen Anbau in bauzeittypischer Ausführung.
Bei den tragenden Wänden handelt es sich um Mauerwerk.
Die Decke über KG ist massiv (Stahlträger und Beton/Stahlbeton) ausgebildet. Die übrigen De-cken sind Holzbalkendecken mit Einschub.
Die Dachkonstruktion ist zimmermannsmäßig abgebunden.
Der unmittelbar angrenzende Bahnsteig wird weiterhin für den Bahnbetrieb genutzt.
Durch den Leerstand der letzten 7 Jahre und einen massiven Instandhaltungsrückstand sind zum Teil deutliche Schädigungen der Bausubstanz vorhanden.
Es ist eine Büro-Nutzung mit unterschiedlichen Nutzern und Publikumsverkehr vorgesehen.
Die Leistungen sind auf der Grundlage der HOAI anzubieten. Für die Angebotserstellung ist von (vorläufigen) anrechenbaren Baukosten in Höhe von 820.000,00 € netto auszugehen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen, wobei zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt werden sollen.
in Abhängigkeit vom Bauablauf und Baufortschritt
Wertungsmatrix ggf. kombiniert mit Losverfahren näheres ist in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berechtigung zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen entsprechend § 66 Abs. 2 LBauO M-V. Nicht auf Deutsch verfasste Nachweise sind als Kopie und beglaubigte Übersetzung vorzulegen.
Berechtigung zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen nach § 66 Abs. 2 LBauO M-V
Nachweis entsprechend III.2.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de