Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Neubau Bauhof in Greifswald / Fachplanung Bauphysik Referenznummer der Bekanntmachung: P23/22-04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.greifswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Neubau Bauhof in Greifswald / Fachplanung Bauphysik
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beabsichtigt auf einer Fläche des Bebauungsplanes Nr. 22 im Industrie- und Gewerbegebiet Am Helmshäger Berg in Greifswald einen neuen Bauhof zu errichten u.a. bestehend aus Verwaltungs-/Sozialgebäude, Werkstätten inkl. Waschhalle, Streuguthalle inkl. Sole-Anlage, Garagen und Carports sowie den entsprechenden Verkehrsanlagen u.a. Zufahrten, Stellplätze, Freiluftlager, Waschplatz.
Die bestehenden zwei Bauhofstandorte in Greifswald wurden 1972 und 1982 errichtet und befinden sich in einem baulich schlechten Zustand. Diese bestehenden Standorte sollen dem zeitgemäßen Standard entsprechend und gemeinsam mit dem überwiegenden Verwaltungsbereich des Tiefbau- und Grünflächenamtes am Standort Helmshäger Berg zusammengeführt werden. Die neuen baulichen Anlagen müssen verschiedenste Anforderungen erfüllen, effiziente und ökonomische Betriebsabläufe gewährleisten und sollten sich innerhalb einer homogenen Struktur zu einer Einheit fügen. Die Lebenszykluskosten stellen eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar. Die Varianten sind zu untersuchen, Unterschiede der Kosten zwischen Bau und Betrieb, zwischen verschiedenen energetischen Standards darzustellen. Die Gebäude sind nach den Grundsätzen des Nachhaltigen Bauens zu planen und zu errichten mit der Zielvorgabe mindestens 65 % Gesamterfüllungsgrad nach BNB bzw. DGNB, siehe auch Hinweise Anlage 10. Weiterhin ist die Installation von Photovoltaikanlagen gemäß Bürgerschaftsbeschluss und E-Mobilität (Ladeinfrastruktur) einzuplanen. Die Möglichkeit des Einsatzes von Fördermitteln ist noch im weiteren Planungsprozess zu klären.
Universitäts- und Hansestadt Greifswald Am Helmshäger Berg 17489 Greifswald
Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Leistungsbild Bauphysik HOAI 2013 Anlage 1, 1.2.1(2):
Neubau Bauhof 1. BA HZ III, Mindestsatz, gem. HOAI, Anl. 1, Ziffer 1.2.3, LPH 1-8 Auditierung/ Koordinierung Nachhaltiges Bauen:
Die Planung und Errichtung des Bauhofs soll unter Berücksichtigung der Bewertungskriterien nach BNB oder DGNB durchgeführt werden; die Projekte sind bis zur Fertigstellung durchgängig an den entsprechenden Kriterien zu messen. Es soll mindestens ein DGNB-Gold- oder ein BNB-Silber-Standard realisiert werden. Erforderliche Leistungsbestandteile sind:
- Beschreibung der Anforderungen an Planung und Ausführung gemäß Nachhaltigkeitskriterien und Erarbeitung einer Zielvereinbarung entsprechend der anzuwendenden Systemvariante oder des anzuwendenden Nutzungsprofils
- Aufbau eines Managementsystems, das eine Zertifizierung der Nachhaltigkeit in den Bauprozess integriert, einschließlich Fixierung von Schnittstellen, Verantwortlichkeiten, Terminen und Abläufen
- Kontinuierliche Fortschreibung der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Koordination und Kontrolle der Nachweisführung ab Ausführungsplanung bis Fertigstellung Bewertungsstand
- Erstellung von Ökobilanzen (LCA) in angemessenem Umfang, einschließlich Beratung der fachlich Beteiligten
- Ermittlung der Lebenszykluskosten (LCC) einschließlich Berücksichtigung von Variantenuntersuchungen in angemessenem Umfang und Beratung der fachlich Beteiligten
- Erstellung eines Bauteilkatalogs zur Darstellung und Bewertung aller eingesetzten Materialien
- Assistenz bei der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in LVs im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von Vergaben
- Prüfung und Freigabe der Bauprodukte vor dem Einbau
- Durchführung von Stichprobenkontrollen in angemessenem Umfang zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen bei der Bauausführung
- Zusammenstellung aller Nachweisunterlagen/ Dokumentationen und Einreichen der Projektunterlagen bei der Zertifizierungsstelle einschl. Bearbeitung von Rückfragen bzw. Nachforderungen
- Organisation und Durchführung thermische Raumsimulation, Luftdichtheitsmessungen sowie Raumluftmessungen (VOC) je Gebäude
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/ - anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die einzureichenden Referenzen werden wie folgt bewertet. Die erreichten Punkte aus den Referenzen werden addiert; nach der erreichten Punktezahl bildet sich die Reihenfolge der für die Verhandlungsphase einzuladenden Bewerber:
Die einzureichenden Referenzen werden wie folgt bewertet. Die erreichten Punkte aus den Referenzenwerden addiert; nach der erreichten Punktezahl bildet sich die Reihenfolge der für die Verhandlungsphase einzuladenden Bewerber:
Wärmeschutz und Energiebilanzierung (HOAI, Anlage 1, 1.2.3) Vergleichbare Bauaufgabe (0-4 Pkt.) (angegebene Punktzahl je Übereinstimmung) - Neubau eines öffentlichen Gebäudes/Bauwerks = 1 Pkt.
- Neubau / Sanierung eines Betriebsgebäudes = 2 Pkt.
- Neubau / Sanierung eines Bau- oder Wirtschaftshofs = 2 Pkt.
SCHWIERIGKEITSGRAD / HONORARZONE (nur die höherwertigste Honorarzone geht in die Bepunktung ein) 0-2 Pkt.
- < HZ II = 0 Pkt.
- = HZ II= 1 Pkt.
- = HZ II I = 2 Pkt.
VERGLEICHBARER LEISTUNSGBEREICH (0-3 Pkt.) (nur die höherwertigste Honorarzone geht in die Bepunktung ein) - mind. LPH 2 – 3 Objektplanung gem. § 34 HOAI wurden hiermit bearbeitet = 1 Pkt.
- mind. LPH 5 – 7 Objektplanung gem. § 34 HOAI wurden hiermit bearbeitet = 2 Pkt.
- mind. LPH 2 – 7 Objektplanung gem. § 34 HOAI wurden hiermit bearbeitet = 3 Pkt.
ERREICHTE PUNKTZAHL REFERENZ: max. 9 Pkt.
Auditierung/ Koordination Nachhaltiges Bauen DGNB/ BNB VERGLEICHBARE BAUAUFGABE (0-7 Pkt.) (angegebene Punktzahl je Übereinstimmung) - Neubau eines öffentlichen Gebäudes/Bauwerks = 1 Pkt.
- Neubau eines Betriebsgebäudes = 1 Pkt.
- Neubau / Sanierung eines Bau- oder Wirtschaftshofs = 2 Pkt.
- Umsetzung besonderer energieeffizienter Anforderungen (Unterschreitung des geltenden EnEV-Anforderung) = 1 Pkt.
- Erfahrungen mit Baumaßnahme, die durch Fördermittel finanziert wurde = 1 Pkt.
- Auftrag für einen öffentlichen Auftraggeber gem. §§ 99 Nr. 1 – Nr. 4 GWB durchgeführt = 1 Pkt.
Auditierung/ Koordination Nachhaltiges Bauen (0-5 Pkt.) (nur das höherwertigste Ergebnis geht in die Bepunktung ein) - ohne abgeschlossenes Nachhaltigkeitskriterium = 0 Pkt.
- Realisierung eines Einzelkriteriums nach BNB oder DGNB = 1 Pkt.
- Realisierung einer Qualität nach BNB oder DGNB = 2 Pkt.
- Realisierung Mindesterfüllungsgrad BNB Bronze oder DGNB Silber mit Zertifikat = 4 Pkt.
- Realisierung Mindesterfüllungsgrad BNB Silber oder DGNB Gold mit Zertifikat = 5 Pkt.
BAUVOLUMEN DES OBJEKTES (0-3 Pkt.) - < 5 Mio. € = 0 Pkt.
- 5 - 10 Mio. € = 1 Pkt.
- 10 - 20 Mio. € = 2 Pkt.
- > 20 Mio. € = 3 Pkt.
REFERENZ erbracht durch bearbeitende NIEDERLASSUNG (0-2 Pkt.) - Niederlassung hat Referenz nicht erbracht = 0 Pkt.
- Niederlassung hat Referenz erbrach = 2 Pkt.
Leistungsstufe 1: Leistungen LPH 1 – 2 HOAI Zunächst werden nur die Grundleistungen aus der Leistungsstufe 1 (LPH 1 - 2) und die zugehörigen Besonderen Leistungen beauftragt. Die Leistungsstufe 1 umfasst neben den Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 1 – 2, ferner die Grundleistungen der Verkehrsanlagenplanung LPH 1 – 2 sowie die jeweils in der beauftragten LPH 1 – 2 in der Anlage 3 benannten Besonderen Leistungen.
Der AG kann die weiteren Leistungen aus den Leistungsphasen 3 - 9 und die zugehörigen Besonderen Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume bzw. der Verkehrsanlagenplanung gem. Anlage 3 nebst deren Besonderen Leistungen ganz oder teilweise und/oder für die gesamte Baumaßnahme oder Teile davon - durch schriftliche Erklärung dem AN gegenüber in Auftrag geben (weitere Leistungsstufen). Überträgt der AG dem AN eine weitere Leistungsstufe, so ist der AN verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen des Vertrages auszuführen, sofern zwischen dem Leistungsende der vorherigen Stufe und dem Leistungsbeginn der Folgestufe nicht mehr als 12 Monate liegen.
Ursache für diese langen Fristen sind neben verwaltungsinterner Vorgänge der Umstand, dass nach Abschluss der Leistungsphase 3 der Auftraggeber evtl. Fördermittel beantragen will. Erfahrungsgemäß kann die Antragsprüfung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Weiterbeauftragung bis zur Leistungsphase 9 gemäß HOAI vor. Eine bauliche Realisierung ist abhängig von Fördermitteln; Ansprüche bei Abstandnahme von der Realisierung kann der Bieter nicht geltend machen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind u.a. die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
- Bewerberbogen:
- Nachweis der Unterschriftsberechtigung (Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift);
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (u. a. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation und dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt);
- Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Antrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet;
- Bereitschaft zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 02.03.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.08.1974);
- Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes;
- Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften;
- Angaben zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft;
- Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern;
- Eigenerklärung Sanktion Russland.
Bewerbungen als Bietergemeinschaft (bzw. Bewerbergemeinschaften) sind zulässig, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benennt und dieser mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird (vgl. § 43 Abs. 2 und 3 VgV).
Es sind ausschließlich Bietergemeinschaften zulässig, deren Mitarbeiter Architekten sind. Andere Fachingenieure dürfen in Rahmen der Wettbewerbsbearbeitung ausschließlich beratend hinzugezogen werden(vgl. § 43 Abs. 1 VgV).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen (näheres siehe Bewerberbögen).
- Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer (in Kopie) oder eine Erklärung des Versicherers, dass ein Versicherungsschutz bis zu den geforderten Versicherungssummen im Falle der Beauftragung gewährt wird.
- Es ist darüber hinaus der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhenachgewiesen werden.
- In diesem Zusammenhang erklärt der Bewerber insofern seine Bereitschaft zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen im Auftragsfall.
- Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich Leistungsbereich Wärmeschutz und Energiebilanzierung und Auditierung/ Koordinierung Nachhaltiges Bauen (DGNB oder BNB) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021). Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mind. 100.000,00 Euro (netto) erreichen.
- Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung sollen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens sowie im Auftragsfall wie folgt angehoben werden: Für Personenschäden auf 1,0 Mio. Euro (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden auf mindestens 0,5 Mio. Euro (pro Schadensfall).
- Nachweis der beruflichen Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (in Kopie);
- Nachweis der beruflichen Qualifikation der Projektleitung (Studiennachweise);
- Erklärung über die Anzahl der fachlich geeigneten festangestellten Mitarbeiter.
- Erklärung zur Wahrnehmung der örtlichen Präsenz und Erklärung nach § 17 Abs. 7 VgV;
- Detaillierte Darstellung von 2 vergleichbaren Referenzprojekten für den Leistungsbereich Fachplanung Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. HOAI – Anlage 1, 1.2.3
sowie Detaillierte Darstellung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten für den Leistungsbereich Auditierung/ Koordination Nachhaltiges Bauen (DGNB oder BNB) im Bewerbungsbogen und als Anlage auf max. einer Seite DIN A3 pro Projekt. Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2016), mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein.
- Für die Leistungsbereiche Auditierung/ Koordination Nachhaltiges Bauen (DGNB oder BNB) und Wärmeschutz & Energiebilanzierung sind im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019, 2020, 2021) mind. 2 festangestellte Ingenieure nachzuweisen. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft bzw. mit Unterauftragnehmern sind für alle Mitglieder in Summe bzw. inkl. der Unterauftragnehmer mind. 3 festangestellte Ingenieure nachzuweisen;
- Der Bewerber hat anzugeben, dass er über Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern und insbesondere über Vergabekenntnisse VOB/A (EU), VOL/A bzw. VgV verfügt. Die Darlegung muss nicht zwingend mit den Referenzprojekten erfolgen.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für die Leistungen gemäß § 75 VgV gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Bei ausländischen Bewerbern sind natürliche Personen zugelassen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt (gemäß § 75 Abs. 1 VgV) tätig sind und dementsprechend gemäß den Vorschriftenihres Heimatstaates zum Führen der Bezeichnung berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Juristische Personen und Gesellschaften werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die Voraussetzungen des voranstehenden Satzes erfüllt.
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abgabe einer Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. Durch die BG ist einen bevollmächtigter Vertreter zu benennen (Formblatt für Erklärung als Anlage im Bewerbungsbogen). Der Nachweis ist mit Abgabe der Bewerbung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Bewerbungsformular einschließlich aller Anlagen steht unter dem Link gemäß Punkt 1.3) zur Verfügung. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge und Teilnahmebedingungen können ebenfalls über diesen Link abgerufen werden. Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Sie auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Bitte registrieren Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Ausschreibung kostenlos unter http://portal.evergabemv.de/ und laden sich die Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag herunter. Ihre Registrierung auf der Vergabeplattform gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung betreffenden Informationen, wie Antworten auf Bieterfragen und Änderungen bei den Fristen und Vergabeunterlagen, automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail-Adresse erhalten. Sie können Ihr Angebot/Teilnahmeantrag bei http://portal.evergabemv.de/ bis zum Ablauf der Angebots-/Teilnahmeantragsfrist hochladen.
Das Angebot/Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB über die Vergabeplattform einzureichen. Postalisch oder per E-Mail eingereichte Angebote/Teilnahmeanträge sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind über die Vergabeplattform https://portal.evergabemv.de/ elektronisch an die unter I.1) genannte Adresse zu richten. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Die örtliche Präsenz des Bewerbers in Greifswald ist während der Planungszeit in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Bei technischen Fragen/Problemen wenden Sie sich bitte wie folgt an Subreport: Tel.: +49 (0)221/98578-33 oder per E-Mail: [gelöscht].
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]55
Internet-Adresse: www.greifswald.de