3D-Mikroskop Referenznummer der Bekanntmachung: INP-46-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-inp.de
Abschnitt II: Gegenstand
3D-Mikroskop
Das Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V. benötigt für ein Forschungsprojekt ein 3D-Laserscanning-Mikroskop.
Felix-Hausdorf-Str. 2, 17489 Greifswald
Das Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V. benötigt für ein Forschungsprojekt ein 3D-Laserscanning-Mikroskop. Das Mikroskop soll die Untersuchung von Messobjekten mit einer Auflösung von bis zu 0,01nm ermöglichen, wobei es gleichzeitig flexibel für größere Messobjekte im Millimeterbereich eingesetzt werden soll. Es sollen nicht nur Informationen zur Oberflächenmorphologie, sondern auch zur dreidimensionalen Struktur des Messobjekts aufgenommen werden.
Für das WIR!-Vorhaben Physics for Food ist diese Flexibilität zwingend erforderlich. Es sollen Änderungen der Oberflächenbeschaffenheit, die sich durch eine Behandlung sowohl an den Plasmaquellen als auch an behandeltem Saatgut über eine große Skala (nm-mm) entsteht, analysiert
und quantifiziert werden. Das Gerät soll daher für eine Charakterisierung der Elektroden von Plasmaquellen und deren Alterung während eines Langzeitbetriebs genutzt werden, um bspw. die Standzeit einer Anlage in der späteren industriellen Anwendung zu untersuchen. Zudem sollen Saatgut und Pflanzenteile mit hoher Auflösung vermessen werden, um eventuelle Änderungen der Oberflächenstruktur durch die Behandlung festzustellen. Abgefilterte Partikel aus Prozesswasserproben sollen ebenfalls untersucht werden. Außerdem sollen Membranen und Filterbestandteile, die für die Aufreinigung von Prozesswasser genutzt werden, vermessen werden, um einen möglichen Verschleiß bzw. eine mögliche Sättigung im Detail zu erfassen.
technische Spezifikationen:
• Messprinzipien: Konfokale Laseroptik, Fokusvariation, Weißlichtinterferometrie
• Sichtfeld bis zu min. 7300μm
• maximale Auflösung Z-Achse von min. 0,01nm
• maximale Auflösung XY-Achse von min. 0,1nm
• Spektroskopische Schichtdickenmessung
- Wartungsvertrag:
- Tisch für Aufbau
Sonstige Mindestanforderungen:
-- Software zum Steuern des Geräts und Auswerten der Daten (Standortlizenz, nicht Gerätegebunden)
-- Computer für Steuer- und Auswertesoftware
-- elektrische Anschluss nach Norm CEE 7/4, Nennspannung 230V
Ausschlusskriterien:
-- aufgearbeitete („refurbished“) – Systeme
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.keyence.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.inp-greifswald.de/