Landeshauptstadt Schwerin - Objektplanungen, Fachplanungen gemäß HOAI 2021 für die Radverkehrsanlagen in der Gadebuscher Straße, Los 1 und Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022010031
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landeshauptstadt Schwerin - Objektplanungen, Fachplanungen gemäß HOAI 2021 für die Radverkehrsanlagen in der Gadebuscher Straße, Los 1 und Los 2
Radverkehrsanlagen Gadebuscher Straße, Los 1 - Planungsleistungen gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, Los 2 - Planungsleistungen gemäß HOAI Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung
Objektplanung Verkehrsanlagen
Gadebuscher Straße 19057 Schwerin
Die Ausschreibung "Radverkehrsanlagen Gadebuscher Straße" besteht aus insgesamt 2 Losen:
Los 1 Verkehrsanlagen:
Teil 1: Knotenpunkt Lübecker Straße, Gadebuscher Straße, Grevesmühlener Straße
Teil 2: Strecke Gadebuscher Straße
Los 2 Technische Ausrüstung: Teil 1: Beleuchtungsanlage Gadebuscher Straße
Die Gadebuscher Straße ist eine Hauptverkehrsstraße und bildet im Netz die Verkehre von und nach Gadebusch und B 104 ab.
Im Knotenpunkt treffen die Verkehre der Lübecker Straße, der Gadebuscher Straße und der Grevesmühlener Straße zusammen. Alle drei Straßen sind Hauptverkehrsstraßen im Straßennetz der Landeshauptstadt Schwerin und haben eine zentrale Bedeutung zur Abwicklung der Verkehrsströme. Die Entwurfsgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.
Ziel der Planungen ist die Verbesserung der Radverkehrsführungen. Für den Knotenpunkt wurden bereits die Leistungsphasen 1 bis 4 erbracht und bilden die Grundlage der Ausschreibung im Los 1, Teil 1.
Für den Teil 2 im Los 1 wurden im Vorfeld bereits diverse Führungsvarianten untersucht. Im Ergebnis der umfangreichen Abstimmungen ist das beigefügte Konzept zu sehen, welches nun in den Leistungsphasen 1-9 nach HOAI 2021 weiter beplant werden soll.
Die Gadebuscher Straße soll entlang der Strecke in den nördlichen Abschnitt und in den südlichen Abschnitt unterteilt werden. Eine getrennte Betrachtung und Realisierung ist möglich, da hier Fördermittelfristen relevant werden.
Im Los 2 Teil 1 soll die Planungsleistung für die Erneuerung der vorhandenen Beleuchtungsanlage erbracht werden. Die zu planende Beleuchtungsanlage soll sowohl die Nebenfahrbahnen als auch die Kfz-Fahrbahn abdecken. Überschlägig sind 33 Lichtpunkte pro Seite vorgesehen. Hierfür sind die Leistungsphasen 1- 9 nach HOAI 2021 Technische Ausrüstung zu erbringen.
Zuschlagskriterien:
1. Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise - Wichtung: 60 %, max. Punkte: 3
2. Qualität der methodischen-organisatorischen Herangehensweise - Wichtung 40 %, max. Punkte 3
Das beste Preis-Leistungsverhältnis wird wie folgt ermittelt:
Ein Bewerber muss mindestens 80 % der möglichen Punkte erreichen. Gelingt ihm dies, werden die erzielten Punkte (P) mit dem Faktor 100.000 multipliziert und durch den Angebotspreis ohne Nebenkosten (A) dividiert. Das Ergebnis bildet die Zuschlagskennzahl (Z). Den Auftrag erhält der Bewerber mit der höchsten Zuschlagskennzahl:
Z = P x 100.000 / A
Fachplanung Technische Ausrüstung
Gadebuscher Straße 19057 Schwerin
Die Ausschreibung "Radverkehrsanlagen Gadebuscher Straße" besteht aus insgesamt 2 Losen:
Los 1 Verkehrsanlagen:
Teil 1: Knotenpunkt Lübecker Straße, Gadebuscher Straße, Grevesmühlener Straße
Teil 2: Strecke Gadebuscher Straße
Los 2 Technische Ausrüstung: Teil 1: Beleuchtungsanlage Gadebuscher Straße
Die Gadebuscher Straße ist eine Hauptverkehrsstraße und bildet im Netz die Verkehre von und nach Gadebusch und B 104 ab.
Im Knotenpunkt treffen die Verkehre der Lübecker Straße, der Gadebuscher Straße und der Grevesmühlener Straße zusammen. Alle drei Straßen sind Hauptverkehrsstraßen im Straßennetz der Landeshauptstadt Schwerin und haben eine zentrale Bedeutung zur Abwicklung der Verkehrsströme. Die Entwurfsgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.
Ziel der Planungen ist die Verbesserung der Radverkehrsführungen. Für den Knotenpunkt wurden bereits die Leistungsphasen 1 bis 4 erbracht und bilden die Grundlage der Ausschreibung im Los 1, Teil 1.
Für den Teil 2 im Los 1 wurden im Vorfeld bereits diverse Führungsvarianten untersucht. Im Ergebnis der umfangreichen Abstimmungen ist das beigefügte Konzept zu sehen, welches nun in den Leistungsphasen 1-9 nach HOAI 2021 weiter beplant werden soll.
Die Gadebuscher Straße soll entlang der Strecke in den nördlichen Abschnitt und in den südlichen Abschnitt unterteilt werden. Eine getrennte Betrachtung und Realisierung ist möglich, da hier Fördermittelfristen relevant werden.
Im Los 2 Teil 1 soll die Planungsleistung für die Erneuerung der vorhandenen Beleuchtungsanlage erbracht werden. Die zu planende Beleuchtungsanlage soll sowohl die Nebenfahrbahnen als auch die Kfz-Fahrbahn abdecken. Überschlägig sind 33 Lichtpunkte pro Seite vorgesehen. Hierfür sind die Leistungsphasen 1- 9 nach HOAI 2021 Technische Ausrüstung zu erbringen.
Zuschlagskriterien:
1. Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise - Wichtung: 60 %, max. Punkte: 3
2. Qualität der methodischen-organisatorischen Herangehensweise - Wichtung 40 %, max. Punkte 3
Das beste Preis-Leistungsverhältnis wird wie folgt ermittelt:
Ein Bewerber muss mindestens 80 % der möglichen Punkte erreichen. Gelingt ihm dies, werden die erzielten Punkte (P) mit dem Faktor 100.000 multipliziert und durch den Angebotspreis ohne Nebenkosten (A) dividiert. Das Ergebnis bildet die Zuschlagskennzahl (Z). Den Auftrag erhält der Bewerber mit der höchsten Zuschlagskennzahl:
Z = P x 100.000 / A
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ingenieurgesellschaft Heidt + Peters mbH
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ingenieurgesellschaft Heidt + Peters mbH
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YR63
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.