Neubau Möllner Straße Los 15 - VHF Vorhangfassade (SC-074-TP-2022)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Möllner Straße Los 15 - VHF Vorhangfassade (SC-074-TP-2022)
Neubau von 8 Mehrfamilienhäusern, Möllner Straße in Rostock, mit 318 Wohneinheiten, BGF gesamt - ca. 42.000 m², BRI gesamt ca. 118.800 m³, Grundstücksfläche ca. 24.600 m², bebaut mit 4 mehrgeschossigen Wohnriegeln Block A bis D und 4 mehrgeschossigen Punkthäusern Block E bis H, abschnittsweise in 3 Bauabschnitten ausgeschrieben.
Plöner Straße 1-19,
18106 Rostock
>VHF 1. BA Block A + D: BB 26.09.2022 BE 19.05.2023 • Block A: 6 Vollgeschosse unterkellert, 42 Wohneinheiten, öffentlich gefördert, BGF 5.154 m2, BRI 14.547 m3;
Außenwandbekleidung mit Aluminiumverbundplatten: ca. 450 m².
• Block D: 5 Vollgeschosse unterkellert, 55 Wohneinheiten, BGF 7.646 m2, BRI 21.274 m3;
Außenwandbekleidung mit Aluminiumverbundplatten: ca. 155 m², Balkonbekleidung ca. 55 m².
>VHF 2. BA - Block B+C: BB 06.02.2023 BE 22.12.2023 • Block B: 7 Vollgeschosse unterkellert, 56 Wohneinheiten, BGF 7.507 m2, BRI 21.427 m3;
Außenwandbekleidung mit Aluminiumverbundplatten: ca. 490 m², Balkonbekleidung ca. 166 m².
• Block C: 7 Vollgeschosse unterkellert, 69 Wohneinheiten, BGF 9.019 m2, BRI 25.577 m3;
Außenwandbekleidung mit Aluminiumverbundplatten: ca. 320 m², Balkonbekleidung ca. 115 m².
>VHF 3. BA Block E-H: BB 08.05.2023 BE 03.05.2024 • Block E: 8 Vollgeschosse unterkellert, 32 Wohneinheiten, BGF 4.032 m2, BRI 11.675 m3;
Balkonbekleidung mit Aluminiumverbundplatten, streifenförmig ca. 800 m, Balkondeckenunterseiten ca. 250 m².
• Block F: 6 Vollgeschosse unterkellert, 24 Wohneinheiten, BGF 3.165 m2, BRI 8.974 m3;
Balkonbekleidung mit Aluminiumverbundplatten, streifenförmig ca. 600 m, Balkondeckenunterseiten ca. 180 m².
• Block G: 6 Vollgeschosse unterkellert, 24 Wohneinheiten, BGF 3.151 m2, BRI 8.922 m3;
Balkonbekleidung mit Aluminiumverbundplatten, streifenförmig ca. 600 m, Balkondeckenunterseiten ca. 180 m².
• Block H: 4 Vollgeschosse unterkellert, 16 Wohneinheiten, 1 Concierge-Bereich BGF 2.336 m2, BRI 6.391 m3;
Balkonbekleidung mit Aluminiumverbundplatten, streifenförmig ca. 500 m, Balkondeckenunterseiten ca. 130 m².
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Möllner Straße Los 15 - VHF Vorhangfassade (SC-074-TP-2022)
Ort: Niepars
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
2. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
3. Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
4. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.