Feuerwehrfahrzeug für die Stadt Grevesmühlen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevesmühlen
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grevesmuehlen.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrfahrzeug für die Stadt Grevesmühlen
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 - Fahrgestell
Langer Steinschlag 12 23936 Grevesmühlen
Frontlenkerfahrgestell geeignet für Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20
FSS 2020 FF Grevesmühlen, HLF; SBZ Reg.-Nr. 0010/2020
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 - Feuerwehrtechnischer Aufbau: Fahrerhaus; Mannschaftsraum; Aufbau
Langer Steinschlag 12 23936 Grevesmühlen
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 - Feuerwehrtechnischer Aufbau: Fahrerhaus; Mannschaftsraum; Aufbau
FSS 2020 FF Grevesmühlen, HLF; SBZ Reg.-Nr. 0010/2020
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 - Zu liefernde Beladung
Langer Steinschlag 12 23936 Grevesmühlen
Beladung bestehend aus:
Gruppe 1: Schutzbekleidung und Schutzgerät;
Gruppe 2: Löschgeräte;
Gruppe 3: Schläuche, Armaturen und Zubehör;
Gruppe 4: Rettungsgeräte;
Gruppe 5: Sanitätsgeräte;
Gruppe 6: Beleuchtung-, Signal- und Fernmeldegerät;
Gruppe 7: Arbeitsgeräte;
Gruppe 8: Sondergeräte
FSS 2020 FF Grevesmühlen, HLF; SBZ Reg.-Nr. 0010/2020
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 - Rettungssatz
Langer Steinschlag 12 23936 Grevesmühlen
Rettungssatz
FSS 2020 FF Grevesmühlen, HLF; SBZ Reg.-Nr. 0010/2020
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 - Fahrgestell
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21107
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 - Feuerwehrtechnischer Aufbau: Fahrerhaus; Mannschaftsraum; Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 - Zu liefernde Beladung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 - Rettungssatz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften geltend macht, Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.