Rahmenvereinbarung für den nicht qualifizierten Patiententransfer Referenznummer der Bekanntmachung: 546/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.med.uni-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für den nicht qualifizierten Patiententransfer
Gegenstand diesen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die wirtschaftliche und termingerechte Durchführung des nicht qualifizierten Patiententransfer.
Durchführung des nicht qualifizierten Patiententransfer
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie bzw. Nachweis, dass der Bieter zur gewerbsmäßigen Erbringung der Leistung berechtigt ist.
-Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre,
-Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie der Berufsgenossenschaft vollständig und pünktlich nachgekommen ist,
-Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 3 GWB, § 42 VgV vorliegen bzw. § 125 GWB Maßnahmen zur Selbstreinigung erfolgt sind,
-Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB vorliegen,
-Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 9 Absatz 4 VgG
M-V vorliegen,
-Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Auflagen zur Einhaltung der Zahlung von gesetzlichen Mindestlöhnen und ILO-Kernarbeitsnormen gemäß VgG M-V sicherstellt,
-Eigenerklärung, dass das Unternehmen sich verpflichtet, die Obliegenheiten gemäß Verpflichtungsgesetz (VerpflG) gewissenhaft zu erfüllen,
-Nachweis zur entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung durch Vorlage der Police (in Kopie) bzw. Versicherungsbestätigung mit Angabe der Deckungssummen,
-Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Einhaltung des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes M-V und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) zusichert.
-Referenzliste mit der Angabe von mindestens 3 in Art und Umfang vergleichbaren Lieferungen/Leistungen aus den letzten 3 Jahren, mit Angabe des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Universitätsmedizin Rostock beabsichtigt, nach Rücksprache mit den verantwortlichen des Fachbereichs Zentraleinkauf- und Logistik, die oben genannte Dienstleistung für insgesamt 6 Jahre auszuschreiben.
Die Ausführung des nicht qualifizierten Patiententransfers verlangt den bietenden Unternehmen eine hohe finanzielle Eigenleistung ab. Neben den Kraftfahrzeugen, sowie der Lizensierung von Blaulichtfahrten, muss der Bieter in der Lage sein, täglich Mitarbeiter für mehrere Schichten zu stellen.
Daraus resultiert eine hohe Kapital- sowie auch Personalbindung seinerseits.
Es ist daher nicht zu empfehlen, diese Dienstleistung für eine kürzere Dauer, beispielsweise 2 Jahre plus 2 Jahre Option, auszuschreiben. Neben den geltenden Kündigungsfristen, die vom Bieter für sein Personal zu beachten sind, ist auch der kurzzeitige Erwerb sowie die Auslastung von mehreren KFZ mit hohem Risiko behaftet. Aus den vorgenannten Gründen erwarten wir, bei einer Laufzeit von
weniger als 6 Jahren, nur wenige und zudem höchst unwirtschaftliche Angebote.
Aufgrund dessen ist eine Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung sinnvoll.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Auf die Wirksamkeit der Frist des § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.