Hansestadt Stralsund - Sanierung "Ziegelstraße 3" - Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 – 6 (TW)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ses-stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hansestadt Stralsund - Sanierung "Ziegelstraße 3" - Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 – 6 (TW)
Freiberufliche Leistung Tragswerksplanung LPH 1-6
18439 Stralsund, Ziegelstraße 3
Das Grundstück mit den darauf stehenden Gebäuden der „Ziegelstraße 3“ in 18439 Stralsund wird derzeit vom Bildungszentrum Nordost als Berufliche Aus- und Weiterbildungseinrichtung sowie der Verwaltung genutzt.
Die Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH plant ihre Dienstleistun-gen auf diesem Grundstück auszubauen.
Folgende Nutzung ist geplant:
• Betreuung von Menschen mit Behinderung im Rahmen einer Tagesbe-treuung • Werkstätten für Behinderte • Räumlichkeiten für die Verwaltung
Die Beauftragung erfolgt über die Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freiberufliche Leistung - Tragswerksplanung Lph 1-6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingenieurbüro Küchler GmbH
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18437 Stralsund
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.