Bau und Lieferung von zwei Krankentransportwagen (KTW) und Lieferung von medizinisch-technischen Geräten und Ausrüstungen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau und Lieferung von zwei Krankentransportwagen (KTW) und Lieferung von medizinisch-technischen Geräten und Ausrüstungen
Bau und Lieferung von zwei Krankentransportwagen (KTW) und Lieferung von medizinisch-technischen Geräten und Ausrüstungen.
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Bau und Lieferung von zwei Krankentransportwagen (KTW) als Kastenwagen nach DIN EN 1789 - Typ A2, mit einem zulässigen technischen Gesamtgewicht bis max. 3.500 kg und allgemeiner Betriebserlaubnis gemäß StVZO sowie Lieferung von medizinisch-technischen Geräten und Ausrüstungen. Der Radstand soll eine Länge von 3.300 mm nicht überschreiten.
Vor der Angebotsabgabefrist hat der Bieter im Rahmen einer Mustervorführung beim Auftraggeber (Brandschutz- und Rettungsamt Rostock, Erich-Schlesinger-Straße 24 in 18059 Rostock) einen Krankentransportwagen, entsprechend der Norm vorzustellen. Bitte stimmen Sie sich im Vorfeld mit Herrn Engel (Tel.: 03[gelöscht], E-Mail: [gelöscht]) oder mit Herrn Ewald (Tel.: 03[gelöscht], E-Mail: [gelöscht]) terminlich ab. Ein nicht Vorführen führt zum Ausschluss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf
Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf
Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf
Abschnitt IV: Verfahren
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Neuer Markt 3, 18055 Rostock
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vor der Angebotsabgabefrist hat der Bieter im Rahmen einer Mustervorführung beim Auftraggeber (Brandschutz- und Rettungsamt Rostock, Erich-Schlesinger-Straße 24 in 18059 Rostock) einen Krankentransportwagen, entsprechend der Norm vorzustellen. Bitte stimmen Sie sich im Vorfeld mit Herrn Engel (Tel.: 03[gelöscht], E-Mail: [gelöscht]) oder mit Herrn Ewald (Tel.: 03[gelöscht], E-Mail: [gelöscht]) terminlich ab. Ein nicht Vorführen führt zum Ausschluss.
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland