Sicherheits- und Feuerwehrdienstleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits- und Feuerwehrdienstleistungen
Die Dienstleistung wird für den Standort „Maritimer Industrie- und Gewerbepark Volkswerft“ ausgeschrieben. Bei dem Gelände handelt es sich um den Werftstandort Stralsund, gelegen An der Werft 5, in 18439 Stralsund. Das Gelände ist 34 Hektar groß.
Sicherheitsdienstleistungen
18439 Stralsund, An der Werft 5
Die Sicherheitsdienstleistung wird für den Standort „Maritimer Industrie- und Gewerbepark Volkswerft“ ausgeschrieben. Bei dem Gelände handelt es sich um den Werftstandort Stralsund, gelegen An der Werft 5, in 18439 Stralsund. Das Gelände ist 34 Hektar groß.
Die Aufgabenbeschreibung befindet sich im Teil B der Vergabeunterlagen.
Option der Verlängerung besteht
Feuerwehrdienstleistungen
18439 Stralsund, An der Werft 5
Die Feuerwehrdienstleistung wird für den Standort „Maritimer Industrie- und Gewerbepark Volkswerft“ ausgeschrieben. Bei dem Gelände handelt es sich um den Werftstandort Stralsund, gelegen An der Werft 5, in 18439 Stralsund. Das Gelände ist 34 Hektar groß.
Die Aufgabenbeschreibung befindet sich Teil B der Vergabeunterlagen.
Option der Verlängerung besteht
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Berwerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der BundesrepublikDeutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36 EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36 /EG angezeigt haben.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
- siehe Vergabeunterlagen
siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Autrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, Soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertages gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätesten zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2.§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Stralsund
Postleitzahl: 18408
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]