RBB Müritz AS Malchin, Grundsanierung Haus 1, Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 10.71.590.1010-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Abschnitt II: Gegenstand
RBB Müritz AS Malchin, Grundsanierung Haus 1, Planungsleistungen
Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI sowie Planungsleistungen Wärmeschutz als Besondere Leistungen Stufenweise Beauftragung, zunächst Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 gemäß § 34 HOAI
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beabsichtigt das Haus 1 der Außenstelle in Malchin des RBB Müritz zu sanieren. Ausgeschrieben werden hierfür Planungsleistungen in mehreren Losen, für die jeweils einzelne Vergabeverfahren stattfinden. Dieses Los umfasst die Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI sowie Planungsleistungen Wärmeschutz als Besondere Leistungen.
EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]17
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB