Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Neubau Bauhof in Greifswald / Fachplanung (TGA) Referenznummer der Bekanntmachung: P23/22-02

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 120-340311)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.greifswald.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Neubau Bauhof in Greifswald / Fachplanung (TGA)

Referenznummer der Bekanntmachung: P23/22-02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beabsichtigt auf einer Fläche des Bebauungsplanes Nr. 22 im Industrie- und Gewerbegebiet Am Helmshäger Berg in Greifswald einen neuen Bauhof zu errichten u.a. bestehend aus Verwaltungs-/Sozialgebäude, Werkstätten inkl. Waschhalle, Streuguthalle inkl. Sole-Anlage, Garagen und Carports sowie den entsprechenden Verkehrsanlagen u.a. Zufahrten, Stellplätze, Freiluftlager, Waschplatz.

Die bestehenden zwei Bauhofstandorte in Greifswald wurden 1972 und 1982 errichtet und befinden sich in einem baulich schlechten Zustand. Diese bestehenden Standorte sollen dem zeitgemäßen Standard entsprechend und gemeinsam mit dem überwiegenden Verwaltungsbereich des Tiefbau- und Grünflächenamtes am Standort Helmshäger Berg zusammengeführt werden. Die neuen baulichen Anlagen müssen verschiedenste Anforderungen erfüllen, effiziente und ökonomische Betriebsabläufe gewährleisten und sollten sich innerhalb einer homogenen Struktur zu einer Einheit fügen. Die Lebenszykluskosten stellen eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar. Die Varianten sind zu untersuchen, Unterschiede der Kosten zwischen Bau und Betrieb, zwischen verschiedenen energetischen Standards darzustellen. Die Gebäude sind nach den Grundsätzen des Nachhaltigen Bauens zu planen und zu errichten mit der Zielvorgabe mindestens 65 % Gesamterfüllungsgrad nach BNB bzw. DGNB, siehe auch Hinweise Anlage 10. Weiterhin ist die Installation von Photovoltaikanlagen gemäß Bürgerschaftsbeschluss und E-Mobilität (Ladeinfrastruktur) einzuplanen. Die Möglichkeit des Einsatzes von Fördermitteln ist noch im weiteren Planungsprozess zu klären.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 120-340311

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 26/07/2022
Ortszeit: 10:00
muss es heißen:
Tag: 16/08/2022
Ortszeit: 10:00
Abschnitt Nummer: IV.2.6
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bindefrist des Angebots
Anstatt:
Tag: 05/12/2022
muss es heißen:
Tag: 19/12/2022
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: