Erneuerung Schule Hamburger Allee 126 -Haus 1, Los 20 Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: 2213071
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 19061 Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swsn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Schule Hamburger Allee 126 -Haus 1, Los 20 Innentüren
Erneuerung Schule Hamburger Allee 126 -Haus 1
Hamburger Allee 126
19063 Schwerin
Los 20 Innentüren
Schule am Fernsehturm Hamburger Allee 126 - Haus 1 19063 Schwerin
Umbau und Sanierung einer 4-geschossigen unterkellerten DDR-Typenschule im Bestand. Für den zu sanierenden Altbauteil als auch für die Neubauten als Anbauten sind Innentüren aus Holz und Stahl sowie WC-Trennwände zu liefern und zu montieren.
- ca. 208 Innentüren (ca. 45 Stahltüren,
- davon ca. 45 Stahltüren, teilweise mit Brandschutz- und Rauchschutzanforderungen
- davon ca. 163 Holztüren mit Stahlzargen, teilweise mit Brandschutz- und Rauchschutzanforderungen
- Teilweise Türen mit Offenhaltung (Magnethalter) oder Freilaufschließern mit integrierter Rauchschaltzentrale
- ca. 8 WC- Trennwandelemente (1-3 Kabinen) für die Sanitärbereiche
- Schamwände
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Fenster Schröder GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19063
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYRAM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.