Feuerwehrtechnischer Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: Velgast L3-05/2022

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Franzburg
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18461
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0998553E-421E-48F9-BD92-99348B755032
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0998553E-421E-48F9-BD92-99348B755032
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Feuerwehrtechnischer Beladung

Referenznummer der Bekanntmachung: Velgast L3-05/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144213 Feuerlöschfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Velgast möchte mit Hilfe von zeitlich gebundenen Fördermitteln Feuerwehrtechnischer Beladung liefern lassen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144213 Feuerlöschfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die feuerwehrtechnische Beladung, insbesondere auch die Beladung, die aufgrund der örtlichen Belange der Feuerwehr Velgast erforderlich ist, muss nach DIN 14530-27 oder gleichwertig unter Berücksichtigung der Änderungen oder gleichwertig sowie nach der DIN 14800 oder gleichwertig und im Übrigen nach den anerkannten Regeln der Technik geeignet sein für ein Löschgruppenfahrzeug LF bzw. HLF 20 und ist vom Auftragnehmer nach den Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Auslieferung insbesondere bezüglich der Produktsicherheit und Unfallverhütung gültig sind, für den vom Auftraggeber gestellten feuerwehrtechnischen Aufbau an den Auftragnehmer des Loses 2, feuerwehrtechnischer Aufbau, in 1 Gesamtlieferung anzuliefern. Der Auftragnehmer hat den Lieferzeitpunkt mit dem Aufbauhersteller einvernehmlich zu vereinbaren und dem Auftraggeber den vereinbarten Liefertermin unverzüglich in Textform mitzuteilen. Erfüllungsort ist der Sitz des Aufbauherstellers. Die Kosten der Lieferung zum und die Abstimmung mit dem Aufbauhersteller sind in die Preise einzukalkulieren.

Alle technischen Beschreibungen, Anleitungen, Unterlagen, Datenblätter, Wartungsanleitungen usw., die zu dem jeweiligen Beladungsteil dazugehören, sind in deutscher Sprache zu liefern. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Beschaffung wird mit Hilfe von Fördermitteln realisiert.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Erklärung, dass das Unternehmen des Bieters oder die von ihm angebotene Ware nicht unter die Verordnung 2022/576/EU fällt.

Sofern Sie ins Handelsregister eingetragen sind: Auszug aus dem Handelsregister maximal 12 Monate alt.

Sofern Sie ins Gewerbezentralregister eingetragen sind: Auszug aus dem Gewerbezentralregister maximal 3 Monate alt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Umsatz des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Zum Zeitpunkt der Einreichung gültige Nachweise der regelmäßigen Zahlungen an die Sozialversicherungen.

Zum Zeitpunkt der Einreichung gültige Nachweis der regelmäßigen Zahlungen der Steuern und Abgaben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Auftraggeber hat bereits jetzt entschieden, dass der Nachweis des Bestehens oder der Möglichkeit des Abschlusses im Falle des Vertragsschlusses einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 5 Millionen € für Personenschäden und in Höhe von 3 Millionen € für Sachschäden, die mindestens für Personenschäden einmal jährlich in Höhe von 5 Millionen € je Versicherungsfall zur Verfügung steht und für Sachschäden einmal jährlich in Höhe von 3 Millionen € je Versicherungsfall zur Verfügung steht, vorzulegen ist.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Auftraggeber hat bereits jetzt entschieden, dass mit dem Angebot mindestens 1 Referenz bzgl. der Lieferung für die Beladung eines HLF 20 oder gleichwertig aus den letzten 3 Jahren vorzulegen ist.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/07/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/07/2022
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Einleitung, Antrag

 

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

 

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

 

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/06/2022