Feuerwehrtechnischer Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: Velgast L3-05/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Franzburg
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18461
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrtechnischer Beladung
Die Gemeinde Velgast möchte mit Hilfe von zeitlich gebundenen Fördermitteln Feuerwehrtechnischer Beladung liefern lassen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die feuerwehrtechnische Beladung, insbesondere auch die Beladung, die aufgrund der örtlichen Belange der Feuerwehr Velgast erforderlich ist, muss nach DIN 14530-27 oder gleichwertig unter Berücksichtigung der Änderungen oder gleichwertig sowie nach der DIN 14800 oder gleichwertig und im Übrigen nach den anerkannten Regeln der Technik geeignet sein für ein Löschgruppenfahrzeug LF bzw. HLF 20 und ist vom Auftragnehmer nach den Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Auslieferung insbesondere bezüglich der Produktsicherheit und Unfallverhütung gültig sind, für den vom Auftraggeber gestellten feuerwehrtechnischen Aufbau an den Auftragnehmer des Loses 2, feuerwehrtechnischer Aufbau, in 1 Gesamtlieferung anzuliefern. Der Auftragnehmer hat den Lieferzeitpunkt mit dem Aufbauhersteller einvernehmlich zu vereinbaren und dem Auftraggeber den vereinbarten Liefertermin unverzüglich in Textform mitzuteilen. Erfüllungsort ist der Sitz des Aufbauherstellers. Die Kosten der Lieferung zum und die Abstimmung mit dem Aufbauhersteller sind in die Preise einzukalkulieren.
Alle technischen Beschreibungen, Anleitungen, Unterlagen, Datenblätter, Wartungsanleitungen usw., die zu dem jeweiligen Beladungsteil dazugehören, sind in deutscher Sprache zu liefern. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Die Beschaffung wird mit Hilfe von Fördermitteln realisiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass das Unternehmen des Bieters oder die von ihm angebotene Ware nicht unter die Verordnung 2022/576/EU fällt.
Sofern Sie ins Handelsregister eingetragen sind: Auszug aus dem Handelsregister maximal 12 Monate alt.
Sofern Sie ins Gewerbezentralregister eingetragen sind: Auszug aus dem Gewerbezentralregister maximal 3 Monate alt.
Umsatz des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zum Zeitpunkt der Einreichung gültige Nachweise der regelmäßigen Zahlungen an die Sozialversicherungen.
Zum Zeitpunkt der Einreichung gültige Nachweis der regelmäßigen Zahlungen der Steuern und Abgaben.
Der Auftraggeber hat bereits jetzt entschieden, dass der Nachweis des Bestehens oder der Möglichkeit des Abschlusses im Falle des Vertragsschlusses einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 5 Millionen € für Personenschäden und in Höhe von 3 Millionen € für Sachschäden, die mindestens für Personenschäden einmal jährlich in Höhe von 5 Millionen € je Versicherungsfall zur Verfügung steht und für Sachschäden einmal jährlich in Höhe von 3 Millionen € je Versicherungsfall zur Verfügung steht, vorzulegen ist.
Durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Der Auftraggeber hat bereits jetzt entschieden, dass mit dem Angebot mindestens 1 Referenz bzgl. der Lieferung für die Beladung eines HLF 20 oder gleichwertig aus den letzten 3 Jahren vorzulegen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.